Gut kalkuliert.

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Unsere Rechner zu Steuern und Pflichtteilsansprüchen

Erbschafts- und
Schenkungssteuerrechner

Schätzen Sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer anhand des Erwerbswerts, des Verwandtschaftsverhältnisses und des persönlichen Freibetrags.

Vereinfachte Orientierung bei unbeschränkter Steuerpflicht. Geben Sie den Wert an, den diese Person erhält, nach bereits berücksichtigten Schulden und abzugsfähigen Kosten. Persönliche Freibeträge und der Härteausgleich sind berücksichtigt. Frühere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren, weitere Freibeträge, Steuerbefreiungen (z. B. Familienheim) und Besonderheiten der Bewertung sind nicht enthalten. Beim Pflichtteil ist der geltend gemachte Geldanspruch maßgeblich.

Grundlagen: § 16 ErbStG und § 19 ErbStG.

Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Verwandtschaft berechnen

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Möglichkeiten zur Erbschaftsteuerplanung

Erbschaftssteuervergleich:
gesetzliche Erbfolge versus Berliner Testament

Vergleichen Sie die geschätzte Steuer in einem vereinfachten Modell für verheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern.

Vereinfachter Modellvergleich für verheiratete Eltern in Zugewinngemeinschaft mit ausschließlich gemeinsamen Kindern. Beim Berliner Testament erbt der überlebende Ehepartner zunächst allein; die Kinder werden zu gleichen Teilen Schlusserben. Eine Geltendmachung des Pflichtteils im ersten Erbfall ist nicht angenommen. Für Patchworkfamilien und andere Konstellationen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

Vater
Mutter
Kinder
Ihre Erbschaftssteuerberechnung

Bitte geben Sie die Vermögenswerte, eine gültige Lebenserwartung und mindestens ein gemeinsames Kind an.

Die Werte sind Schätzungen nach heutigem Steuerrecht mit persönlichen Freibeträgen, Abrundung auf volle 100 € und Härteausgleich. Frühere Schenkungen, der steuerfreie Zugewinnausgleich, Versorgungsfreibeträge, Familienheimbefreiung, weitere Steuerbefreiungen, Nachlasskosten sowie eine mögliche Steuerermäßigung bei aufeinanderfolgenden Erbfällen sind nicht berücksichtigt. Das sonstige Vermögen bleibt im Modell unverändert; Verbrauch und spätere Wertänderungen des geerbten Vermögens sind nicht angenommen. Der angenommene Wertzuwachs ist frei wählbar und keine Prognose.

Pflichtteilsanspruch und
Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schätzen Sie Ihren Pflichtteil und eine mögliche Pflichtteilsergänzung unter den im Rechner beschriebenen Voraussetzungen.

Vereinfachte Schätzung für ein enterbtes Kind. Das Modell setzt voraus, dass alle Kinder des verstorbenen Elternteils noch leben und gleichberechtigt sind. Beim ersten Erbfall lebt der mit dem Verstorbenen in Zugewinngemeinschaft verheiratete andere Elternteil noch; beim zweiten Erbfall besteht keine neue Ehe. Andere Güterstände, Erbverzicht und Anrechnungen sind nicht berücksichtigt.

Die Abschmelzung der Schenkung folgt dem vereinfachten Zehnjahresmodell. Bei Schenkungen an Ehepartner sowie bei vorbehaltenen Nutzungsrechten (z. B. Nießbrauch) gelten Besonderheiten; die Frist läuft nicht immer ab Übertragung. Wertansätze, eigene Zuwendungen und mehrere Schenkungen müssen gesondert geprüft werden.

Grundlagen: § 2303 BGB und § 2325 BGB.

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung berechnen

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