Streit um Erbe und Pflichtteil

Streit ums Erbe – Wir helfen sofort, wenn die gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist

Oftmals bleibt trotz aller Bemühungen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, gar nichts anderes mehr als die gerichtliche Klärung. Hierbei ist es unerheblich, ob man Kläger oder Beklagter ist; ohne die Zuhilfenahme anwaltlicher Unterstützung geht es bei den hohen Streitwerten ohnehin nicht, denn bei Verfahren dieser Größenordnung herrscht in Deutschland Anwaltszwang. Es gilt also, von Anfang an alles richtig zu machen. Alles fängt mit der Klärung der aktuellen Situation an.

Nutzen Sie hierzu bitte die Möglichkeit, ein kurzes kostenfreies Vorgespräch mit unseren Nachlass-Experten zu führen. Hier können Sie klären, was Sie tun müssen, um Klarheit in Ihre Situation zu bringen und auch, auf welchem Weg Sie Ihren Rechtsanspruch durchsetzen können. Gleiches gilt für die Abwehr unbegründeter Forderungen.

Eine anwaltliche Beratung sorgt für Klarheit

Streit ums Erbe wird auch deshalb so intensiv geführt, weil es meist um erhebliche Vermögenswerte geht. Daneben spielen aber nicht selten auch persönliche Befindlichkeiten eine Rolle. Hier kann eine gute juristische Beratung die richtigen Weichen stellen helfen: Ein umsichtiger Anwalt wird die Situation sondieren, Chancen und Risiken bewerten und Sie nicht in einen sinnlosen Erbstreit hineinführen.

Strategie festlegen

Steht fest, dass es keinen anderen Weg als den gerichtlichen gibt, muss eine belastbare und durchsetzbare Strategie ausgearbeitet werden. Wie gut das Ergebnis ausfällt, hängt von der Prozessvorbereitung ab. Viele Anwälte bauen darauf, die Parteien gegeneinander zu hetzen und am Ende einen Vergleich zu erzielen, doch das ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Wer ein bisschen Gerichtserfahrung hat, weiß, dass ein Urteil auf der Grundlage von Fakten und Beweisanträgen gefällt wird. Vor diesem Hintergrund fällt es allen Beteiligten leichter, das Ergebnis zu akzeptieren. Nur wer durch ein Urteil schlechter dasteht, sollte einem Vergleich zustimmen, damit es nicht noch schlimmer kommt.

Streit um den Pflichtteil

Wer in Deutschland enterbt wird, erhält einen Ersatzanspruch in Form des Pflichtteils. Diesen einzuklagen ist nicht immer ganz leicht, weil meist die Höhe des Anspruchs nicht bekannt ist. Um diese zu ermitteln, steht aber eine ganze Reihe von anwaltlichen Möglichkeiten zur Verfügung.

Verfahren zu Pflichtteilsansprüchen werden fast immer vor dem Landgericht geführt, weil die Forderungshöhe den Tätigkeitsbereich von Amtsgerichten übersteigt. Bei Verfahren vor dem Landgericht gibt es einen Anwaltszwang. Sie sind also gut beraten, von Anfang an einen guten Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der nicht nur schaut, was offensichtlich ist, sondern tiefer gräbt und Ihren Anspruch erhöht. Wussten Sie zum Beispiel, dass der Anspruch sich nicht nur auf das Vermögen bezieht, das zum Zeitpunkt des Todes vorhanden war?

Ein Tipp: Bei Pflichtteilsklagen kann sich die Vereinbarung eines Erfolgshonorars oder eines kombinierten Honorars mit Erfolgsanteil sowohl finanziell als auch zeitlich lohnen. Die Ergebnisse sind in der Regel besser und die Verfahren sind schneller abgeschlossen.

Unser Rechner für Ihren Pflichtteilsanspruch

Hier können Sie die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs sowie Ihres Pflichtteilergänzungsanspruchs ermitteln.

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Wenn möglich den Streit ums Erbe außergerichtlich beilegen

Die besten Prozesse sind allerdings die, die erst gar nicht geführt werden müssen. Es gibt bei vielen von uns eine natürliche Abneigung gegen gerichtliche Auseinandersetzungen und eine gewisse Bereitschaft, Streitpunkte lieber außergerichtlich zu klären. Nicht selten sind Fälle, bei denen sich einzelne Fragen außergerichtlich klären lassen, während andere Punkte nur auf dem Gerichtsweg lösbar sind. Generell sollte man auf jeden Fall versuchen, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, doch wenn sich trotz mehrerer Versuche keinerlei Fortschritte erzielen lassen, bleibt nur, das gerichtliche Verfahren mit aller Entschlossenheit zu führen.

Strafrechtlich relevante Handlungen

Das Spektrum strafrechtlich relevanter Aktivitäten im Zusammenhang mit Erbfällen ist weit: Nicht selten werden Dokumente wie zum Beispiel Testamente gefälscht oder unterschlagen, gelegentlich verschwinden Erbschaften teilweise oder sogar vollständig. Besonders gravierend sind strafbare Handlungen gegenüber den Vererbenden, zum Beispiel durch Nötigung beim Anfertigen eines Testaments.

Bei der strafrechtlichen Verfolgung solcher Vorfälle geht es vorrangig um die Ahndung des Verhaltens, also die Bestrafung, nicht um die Änderung der Erbverteilung. Diese kann in einem gesonderten Zivilverfahren angestrebt werden. Doch es reicht nicht aus, einfach einen Verdacht zu äußern –Vorwürfe müssen stets beweisbar sein. Diese Hürde müssen all diese Verfahren nehmen, um überhaupt Erfolg zu haben.

Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

Wir finanzieren Gerechtigkeit

Jährlich gibt es zahllose Fälle, in denen Erb- oder Pflichtteilberechtigte vom Erbe ausgeschlossen werden. Dahinter steckt oftmals das Kalkül, dass sich die Ausgeschlossenen ohnehin keine rechtliche Unterstützung leisten können. An dieser Stelle setzen wir an: Mit dem Instrument der Prozessfinanzierung unterstützen wir Erb- und Pflichtteilsberechtigte, indem wir die Kosten der mitunter recht teuren und langwierigen Verfahren übernehmen. Und so geht’s:

  1. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen.
  2. Wir prüfen Ihr Anliegen auf Durchsetzbarkeit. Sofern diese gegeben ist, arbeiten wir eine Vereinbarung über die Finanzierung des Verfahrens aus und informieren Sie ausführlich über die Details.
  3. Wenn Sie der Vereinbarung zustimmen, übernehmen wir die Finanzierung und leiten Sie durch die anstehenden Maßnahmen.

Wie hoch ist Ihr Anspruch tatsächlich?

Meist handelt es sich bei solchen Prozessen nicht nur um die einfache Durchsetzung eines Rechtsanspruches, sondern es geht zusätzlich auch darum, die finanziellen Transaktionen in der Zeit vor dem Tod des Verstorbenen zu durchleuchten. Es muss genau geklärt werden, was mit dem Vermögen passiert ist. Nicht selten stellt sich heraus, dass nur ein Bruchteil des Vermögens bekannt ist. Ergibt die tiefere Prüfung im Prozess, dass das Vermögen deutlich höher war, erhöht sich auch der Anspruch des Klägers bzw. der Klägerin. Es lohnt sich also, die Ansprüche zu verfolgen und genau hinzusehen.

Es geht nicht unbedingt nur ums Geld

Beim Durchsetzen berechtigter Ansprüche geht es nicht unbedingt nur ums Geld, denn: Wer bei Erbe und Pflichtteil von anderen übervorteilt wird und keine Maßnahmen dagegen ergreift, quält sich oft jahrelang mit negativen Gefühlen herum. Nur wer vor Gericht sein Recht bekommt, kann irgendwann mit dem Thema abschließen. Es gibt also mehr als einen Grund, sein Recht durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei.

Unsere Leistungen im Bereich Streit ums Erbe

  • Orientierungsgesprächkostenfrei
  • Webinarekostenfrei
  • Info-Artikelkostenfrei
  • Prozessfinanzierung

Leistungen unseres Partnernetzwerks

  • Anwaltliche Beratung
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Gerichtliche Vertretung an allen Amts-, Land-, Oberlandesgerichten sowie den Strafkammern

Soforthilfe

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