
Unsere Entscheidungshilfe
Testament, Erbvertrag, lebzeitige Übertragung oder doch die gesetzliche Erbfolge?
Juristischen Laien fällt es schwer, die richtige Entscheidung zu treffen. Nicht umsonst haben viele Immobilieneigentümer keine oder, schlimmer noch, eine falsche Regelung. Unser Entscheidungshilfe unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Erbregelung und ist zudem völlig kostenfrei.
Das Familienheim ist die mit Abstand häufigste Art des Immobilieneigentums. Doch bei der Weitergabe an die kommende Generation ist so einiges zu beachten. Denken Sie daran – vererben ist mehr als nur verteilen.


Es kommt auf die richtige Erbplanung an, wenn neben dem eigenen Heim auch vermietete Immobilien vorhanden sind. Die Steuereinsparungen können immens sein. Hierzu zählt Absicherung der Erben ebenso wie die auf lange Sicht angelegte Konfliktvermeidung, um das Erbe dauerhaft zu sichern.
Der häufigste Fehler bei der Vererbung von Immobilien besteht darin, dass der Wert einer Immobilie zu niedrig oder zu hoch angesetzt wird. Doch was passiert, wenn Immobilienwerte falsch eingeschätzt werden? Es gibt eigentlich nur zwei mögliche Szenarien: Entweder wird der Immobilienwert zu hoch eingeschätzt. In diesem Fall werden Erben unnötig in die Erbschaftssteuer getrieben. Wer hofft, dass das Finanzamt zu hohe Immobilienwerte nach unten korrigiert, wird eine Enttäuschung erleben. Das passiert praktisch nie. Das Finanzamt meldet sich nur, und das ist das zweite Szenario, wenn der angegebene Wert zu gering scheint und damit ein Steuervorteil für die Erben verbunden ist. Hier wird schnell Vorsatz unterstellt und man sieht sich mit Vorwürfen der Steuermanipulation oder der Hinterziehung konfrontiert. Tatsächlich wäre bereits ein Versuch eine strafbare Handlung im Sinne des StGb § 263 ff. Sich dieser Vorwürfe zu erwehren, bedarf einiger Kraft und am Ende wird’s immer teuer. Es empfiehlt sich also, von vornherein die richtigen Werte anzusetzen. Möglicherweise ergeben sich aus der Kenntnis der korrekten Immobilienwerte ganz andere Handlungsempfehlungen für die Nachlassregelung.
Ende 2022 war die Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuern in aller Munde. Tatsächlich handelte es sich nur teilweise um eine Erhöhung der Besteuerung. Viel bemerkenswerter war, wie dieses Verfahren zur Wertberechnung präzisiert und stärker regionalisiert wurde, damit der Staat mehr Steuereinnahmen generieren kann, obwohl die Bürger eigentlich entlastet werden sollten. Vielen ist gar nicht klar, welches konkrete Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien heranzuziehen ist. Für viele sind Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren miteinander austauschbare Begriffe mit unklarer Bedeutung. In der Praxis hat die Wahl des jeweils richtigen Verfahrens jedoch eine sehr große Bedeutung. So können die Immobilienwerte besonders bei größeren und/oder vermieteten Objekten deutlich gesenkt werden, wenn die Möglichkeiten der Verfahren vollständig ausgeschöpft werden. Damit das Finanzamt einen geringeren Immobilienwert akzeptiert, ist es erforderlich, dass dieses die Wertberechnung nachvollziehen kann. Wird kein Wert nachgewiesen, kann lediglich eine Pauschale abgezogen werden – ähnlich wie bei der Werbungskostenpauschale bei der Einkommenssteuer. Weist man hingegen den tatsächlichen Wert der Immobilie nach dem Ertragswertverfahren nach, so sind erheblich größere Beträge abziehbar. Im Vergleichswert- oder Sachwertverfahren, die für kleinere Immobilien anzuwenden sind, sind die Abzugspositionen nicht ganz so groß, jedoch immer noch erheblich.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn mehrere Kinder eine Immobilie erben und eines davon später wirtschaftliche, gesundheitlich oder andere Probleme bekommt? Nein? Viele andere leider auch nicht und das führte in der Vergangenheit schon häufig zu größeren Problemen. Sobald mehrere Erben einen unteilbaren Vermögensgegenstand erben, wie das bei Immobilien meist der Fall ist, sollte man im Rahmen einer umsichtigen Erbregelung nicht nur die Verteilung klären, sondern auch passende Schutzmaßnahmen ergreifen, damit das Erbe auch dann erhalten bleibt, wenn einmal eine Krisensituation eintritt.
Es war einmal ... So fangen Märchen und Sagen an. In diese Kategorie fällt heute leider auch die Vorstellung, dass Steuerzahlungen gestundet werden können, wenn man in einer geerbten Immobilie selbst wohnt oder nicht in der Lage ist, die fälligen Steuern aufzubringen. Wer nach Aufforderung zur Steuerzahlung nicht zahlt, kann dabei zusehen, wie die Immobilie umgehend zwangsversteigert wird. Das Finanzamt ist übrigens in Deutschland der größte Akteur bei Zwangsversteigerungen, viele davon aufgrund nicht gezahlter Erbschaftssteuern. Auch ein Streit zwischen Erben über die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuern, meist aufgrund von Uneinigkeit über den Wert der ererbten Immobilie, entbindet nicht von der Pflicht, zügig zu zahlen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung und Zahlung der Steuern unter Vorbehalt, obgleich der Wert noch nicht feststeht.
Für viele ist ein Testament das Mittel der Wahl, um die Weitergabe von Immobilien zu regeln. Besonders aus steuerlicher Sicht kann das ein großer Fehler sein. Es gibt nur wenige Grundsituationen, in denen ein Testament die beste Regelung darstellt. Das sogenannte Berliner Testament, das dem länger lebenden Ehepartner zunächst das Vermögen des Verstorbenen zukommen lässt, verschlechtert die Steuerfolgen meist zusätzlich. Ein Vergleich mit anderen erbrechtlichen Regelungen wie zum Beispiel Erb- oder Schenkungsverträgen kann sich hier lohnen. Auf keinen Fall sollte man den Vergleich der unterschiedlichen Regelungsinstrumente, wie er bei Testament-und-Erbe.de möglich ist, ungenutzt lassen.

Millionen Deutsche haben Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. All diese Immobilien können früher oder später an die Erben weitergegeben werden. Welche erbrechtliche Regelung für die Weitergabe gewählt wird, ist oft eine Frage des Zufalls. Das ist bedauerlich, denn viele der in Deutschland getroffenen Nachlassregelungen schaffen mehr Probleme als sie lösen. So passiert es häufig, dass Menschen zwar über die Verteilung ihres Erbes nachdenken, dabei aber mögliche Folgeprobleme außer Acht lassen. Vererben ist mehr als nur verteilen.
Die Vererbung von Mehrfamilienhäusern ist aufgrund der enormen (Steuer-) Werte, die diese Immobilien der daraus resultierenden Belastung durch hohe Erbschaftssteuern eine große Herausforderung für viele Erben. Die die Weichen für den Übergang nicht richtig und nicht rechtzeitig stellen. das Ergebnis einer gedanklichen Verdrängung. Doch alles Wegschauen hilft nicht. Wir alle kennen Fälle, in denen Versäumnisse bei der Nachlassplanung die Erben die Immobilie gekostet hat. Doch das ist vermeidbar.

Das deutsche Erbrecht hält für viele Unternehmen im Falle des Übergangs eine erhebliche Steuerreduzierung bereit.
Zu den Sonderfällen bei der Nachlassplanung gehören neben denkmalgeschützten Immobilien auch Immobilien auf Erbbaupacht. Diese genießen einen Sonderstatus bei der Erbschaftssteuer, sind jedoch nicht vollständig vom dynamisch wachsenden Immobilienmarkt losgelöst. eine belastbare Wertfestsetzung ist unerläßlich, ganz gleich, ob Sie sich für eine Übertragung zu Lebzeiten oder für eine Vererbung entscheiden.
Oft befinden sich neben Wohnimmobilien auch Gewerbebauten im Eigentum. Für sie gelten andere Wertfestsetzungsmethoden als für Wohnimmobilien. Wenn Sie unsicher sind, was aus Sicht des Finanzamtes Ihr Immobilienvermögen wert ist, sprechen Sie uns an. Wir berechnen und optimieren für Sie die Steuerwerte.

Erben erleben seit dem Jahressteuergesetz vom 31.12.2022 und den damit verbundenen verschärften Bewertungsvorschriften für Immobilienvermögen, was es bedeutet, die Forderungen des Finanzamtes erfüllen zu müssen. Die Preistendenz bei Immobilien geht trotz einiger Schwankungen übrigens stets weiter nach oben. Wer ausschließlich Immobilien, aber nicht ausreichend Bargeld erbt: Die Folge sind Verkäufe unter großem Zeitdruck, um die Steuer bezahlen zu können. Wer eine Stundung gewährt bekommt, zahlt für das Recht auf spätere Zahlungen hohe Zinsen.
Wichtig zu wissen: Um die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden, gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können eine sachgerechte Ergänzung sein, u.a. wenn es um die mehrfache Ausnutzung der Steuer-Freibeträge geht oder die Abfindung pflichtteilsberechtigter vorehelicher Kinder.

Die Preissteigerung für Immobilien in den letzten 10 Jahren stellt in den Regionen München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg und teilweise Berlin ein riesiges Problem für die Weitergabe des Erbes an die nächsten Generationen dar, da geerbte Immobilien oft hohe Erbschaftssteuern mit sich brachten. Nun stagnieren seit einiger Zeit die Preise für Immobilien, und in einigen Regionen sind sie teilweise sogar rückläufig. Bedeutet diese Entwicklung eine Entwarnung für die Erben? Leider nein. Aufgrund der gestiegenen Zinsen am Immobilienmarkt zögern viele, einen Kredit aufzunehmen, und warten lieber ab. Diese aktuell zu beobachtende Zurückhaltung führt dazu, dass es eine immer größer werdende Gruppe von Bau- und Kaufinteressenten gibt, die alle gleichzeitig auf der Startlinie stehen und auf den Beginn der Besserung am Kapitalmarkt warten. Tritt diese Besserung dann ein, stürmen alle gleichzeitig los. Für Erben bedeutet das, dass die dann wieder steigenden Immobilienwerte erneut zu einem Anstieg der Erbschaftssteuern führen.
Es gibt einige wichtige Parallelen zu den Jahren 1973, 1983 und 2007 die Inflationsraten über einen längeren Zeitraum in die Höhe geschossen. Dennoch wurden in dieser Zeit Immobilien gebaut oder gekauft, denn die damals höhere Inflation wurde als hinzunehmender Teil der äußeren Umstände akzeptiert.
Sollte sich heute der Inflationsdruck wie damals auch über einen längeren Zeitraum fortsetzen, so wird auch diesmal vielen gar nichts anderes übrig bleiben, als einen Immobilienkredit zu beantragen, wenngleich zu schlechteren Konditionen, um den Traum von einer eigenen Immobilie wahr werden zu lassen.
Wenn wir auf Länder mit vergleichbar hohen Preisen für Wohnraum und vergleichbar hohen Inflationsraten schauen, so gibt es dort wenig Zurückhaltung auf dem Immobilienmarkt. Es stellt sich gewissermaßen eine neue Realität mit den regionalen Rahmenbedingungen ein. Auf Jahre oder gar Jahrzehnte werden sie hingegen weiter steigen.
Ein wichtiger Faktor für Investitionen in diesem Sektor ist die Geldvernichtung auf Bankkonten durch Inflation. Anders verhält es sich mit Immobilien. Hier scheint der Werterhalt bis auf einige Schwankungen weitgehend stabil zu sein. Zudem gibt es beim Investieren wenig Alternativen. Aktien eignen sich als stabiles Investment aufgrund großer Schwankungen und eines nicht vollständig auszuschließenden Verlustrisikos weniger und sind eher etwas für Leute, die Geld übrig haben. Doch die meisten haben das nicht und vertrauen mehr auf Investitionsformen, die man verstehen kann. Und dazu gehört seit eh und je die eigene Immobilie.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Immobilie rechtssicher und sinnvoll an die nächste Generation weitergeben können, buchen Sie eine kostenfreie anwaltliche Kurzberatung (20 Minuten) und erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.


Wie Sie Ihre Familie richtig absichern Ihre Optionen bei Immobilieneigentum
Verschenken oder vererben? Vorteile der Weitergabe zu Lebzeiten
Die richtige Weitergabe: Unser Entscheidunghilfe-Tool für selbstgenutzte Immobilien


Vermeidbare Belastung Ihrer Erben: Immobilien und Erbschaftssteuer
Spielraum bei der Übetragung: Nießbrauch ja oder nein?
Fakt oder Mythos? Die 10-Jahres-Frist beim Nießbrauch

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Weiterlesen
Absicherung des Ehegatten durch Testament, Erbvertrag und Schenkung
Weiterlesen
Nießbrauch an der eigenen Immobilie – was ist das überhaupt?
WeiterlesenNutzen Sie die kostenfreien Webinare von Testament-und-Erbe.de. Erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht Informieren Sie über die wichtigsten Aspekte bel der Regelung von Erbschaften, weisen auf häufige Fehler hin und helfen Ihnen, Angehörige abzusichern sowie Erbschaftssteuern zu sparen.