Pflichtteilsrechner

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Vereinfachte Schätzung für ein enterbtes Kind. Das Modell setzt voraus, dass alle Kinder des verstorbenen Elternteils noch leben und gleichberechtigt sind. Beim ersten Erbfall lebt der mit dem Verstorbenen in Zugewinngemeinschaft verheiratete andere Elternteil noch; beim zweiten Erbfall besteht keine neue Ehe. Andere Güterstände, Erbverzicht und Anrechnungen sind nicht berücksichtigt.

Die Abschmelzung der Schenkung folgt dem vereinfachten Zehnjahresmodell. Bei Schenkungen an Ehepartner sowie bei vorbehaltenen Nutzungsrechten (z. B. Nießbrauch) gelten Besonderheiten; die Frist läuft nicht immer ab Übertragung. Wertansätze, eigene Zuwendungen und mehrere Schenkungen müssen gesondert geprüft werden.

Grundlagen: § 2303 BGB und § 2325 BGB.

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