Notarielle Gebühren

Notarielle Gebühren

Wer schon einmal eine Immobilie gekauft hat, weiß, dass für diese Transaktion ein Notar hinzugezogen werden muss und dass die dadurch entstehenden Kosten ganz erheblich sein können. Auch für viele erbrechtliche Regelungen ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben, beispielsweise für Erbverträge oder für den Verzicht auf den gesetzlichen Pflichtteil. Bei anderen Regelungen wie dem Testament ist die notarielle Beurkundung nicht obligatorisch, sie kann aber durchaus von Vorteil sein. Doch wie sieht es mit den Kosten aus? Lohnt sich beispielsweise ein Preisvergleich? Und hilft der Gang zum Notar vielleicht, die Kosten für eine anwaltliche Beratung einzusparen? Hier geben wir Ihnen einige Tipps, damit Sie nicht am falschen Ende sparen.

Notargebühren sind gesetzlich festgelegt

Zunächst einmal: Für notarielle Leistungen gibt es keine freie Preisgestaltung. Vielmehr sind die Notargebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz bundesweit einheitlich geregelt. Während ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Notaren daher nicht unbedingt sinnvoll ist, sollte man unbedingt darauf achten, dass die angebotene notarielle Leistung tatsächlich dem eigenen Bedarf entspricht: Gelegentlich erhält man eine gemäß Gebührentabelle teurere Leistung, obwohl eine günstigere Lösung es durchaus getan hätte. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren die Kostenobergrenze für ein einfaches Testament auf 1.000 Euro festgelegt. Seitdem tauchen immer mehr sogenannte Ehe- und Erbverträge auf, in denen zwar nicht mehr geregelt ist als in einem schlichten Testament, die aber die vorgeschriebene Gebührengrenze für ein Testament um ein Mehrfaches übersteigen.

Wofür Notarinnen und Notare verantwortlich sind – und wofür nicht

Wenn Sie die Übertragung Ihres Lebenswerks planen und dafür ein Testament, einen Erbvertrag oder einen Überlassungsvertrag brauchen, dann müssen Sie unbedingt Folgendes wissen: Notarinnen und Notare sind nicht dafür verantwortlich, dass Ihr Übertragungsdokument die bestmögliche Umsetzung Ihrer Ziele und Interessen enthält. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin sicherzustellen, dass die in den Dokumenten enthaltenen Regelungen dem deutschen Recht entsprechen, nicht mehr und nicht weniger.

Denken Sie an Ihre Erben, denn nur Sie können die Weichen stellen

Eine Nachlassregelung, die lediglich die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, aber nicht weiter optimiert ist, kann auf lange Frist gesehen ausgesprochen negative Folgen nach sich ziehen, unter denen dann Ihre Erben zu leiden haben, ob es sich nun um hohe Erbschaftssteuern oder um Risiken für das ererbte Vermögen handelt, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen können.

Eine umsichtige Erbregelung schließt Kostenaspekte mit ein, geht aber weit darüber hinaus. Nur die Generation, die vererbt, kann die Weichen richtig stellen. Erben können das nicht, sie können nur annehmen oder ablehnen. Es hilft, sich den Erbfall konkret einmal vorzustellen und verschiedene Szenarien vor Augen zu führen. Kann ich meine Angehörigen noch besser absichern? Hätte ich meinen Erben Erbschaftssteuern ersparen können? Ist das Erbe nicht nur verteilt, sondern auch auf lange Sicht geschützt? Um diese Fragen zu klären, sollten alle im individuellen Fall vorliegenden Informationen geprüft werden. Besonders bei größeren Vermögenswerten kann sich schnell ergeben, dass eine Kombination verschiedener erbrechtlicher Regelungsinstrumente notwendig wird.

Nachlassregelung erst optimieren, dann beurkunden

Da juristische Laien aus Unkenntnis viele Fehler machen, empfiehlt es sich, vorab eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Erbregelung alles Wichtige einschließt, aber auch nicht überdimensioniert ist, ein Umstand, der ebenfalls zu vermeidbaren Kosten führt. Auch wenn Ihnen bereits ein notarieller Entwurf eines Testaments, eines Erb- oder Überlassungsvertrages vorliegt, ist es stets klug, diesen vor Vertragsschluss auf Sinnhaftigkeit und auch auf Vollständigkeit prüfen zu lassen. Diese Prüfungen sind nicht teuer, bedenkt man, dass es um nicht mehr oder weniger als die Regelung des Lebenswerkes geht und sich Fehler meist nicht oder nur mit großem finanziellen Aufwand rückgängig machen lassen.

Gebühren im Erbrecht

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