Über uns

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„Bei der Regelung des Lebenswerks gibt es keine Standardlösungen.“

Stephan Sieh, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker Fachliche Leitung des Netzwerks Testament-und-Erbe-de

Auf einen Blick – unser Leistungsprofil im Erbrecht:

  • Fachanwaltskanzlei mit rund 20 Jahren Erfahrung (gegründet 2004)
  • Regelung des Lebenswerkes durch Testament, Erbvertrag, Übertragung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • Testamentsvollstreckung
  • Gutachten
  • Jährlich hunderte Verfahren

Bundesweit tätige Spezialkanzlei – jährlich hunderte Verfahren

Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei, deren Schwerpunkt innerhalb des Erbrechts auf dem Gebiet der außergerichtlichen Regelungen liegt. Hierzu gehört die Regelung des Vermögens zu Lebzeiten, aber auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Hier können wir für unsere Mandanten, die aus allen Schichten der Gesellschaft kommen, viel Gutes tun, angefangen von der Vermeidung von Erbschaftssteuern und die Absicherung von Angehörigen bis zu einer gerechten Erbverteilung, um Konflikten zwischen den Erben vorzubeugen.

Erbe regeln, Erbe antreten: unsere Leistungen

Viele Kanzleien bieten Leistungen rund um das Erbrecht an, konzentrieren sich dabei aber häufig auf den unmittelbaren Übergang des Nachlasses, ohne eine längerfristige Strategie zu verfolgen. Unser Ansatz hingegen war von Anfang an, innerhalb des Erbrechts Wege zu finden, die besondere und vor allem langfristige Vorteile für Mandanten bieten, und darauf haben wir uns seither spezialisiert. Als wir im Jahr 2004 als kleine Kanzlei mit der Arbeit begonnen haben, war schnell klar, dass die größten Vorteile für Mandanten die Gerichtsverfahren sind, die gar nicht erst geführt werden müssen. Daher liegt unser Leistungsschwerpunkt auf der Regelung des Lebenswerkes. Die Vermeidung der Erbschaftssteuer ist für viele Mandanten das entscheidende Motiv, ihr Erbe zu regeln. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Erbregelung ist aber auch die Absicherung des länger lebenden Ehepartners, dem wir unsere besondere Aufmerksamkeit widmen.

In der heutigen Zeit, in der es zunehmend schwerer fällt, ein erhebliches Vermögen aus eigener Kraft aufzubauen, muss das anwaltliche Handeln dahin gehen, das Erarbeitete für kommende Generationen zu bewahren. Dabei geht es nicht nur um die betroffenen Erben, sondern auch um das Erbe selbst: dieses soll schließlich nicht nur bei den Erben ankommen, sondern es soll auch ungeschmälert erhalten bleiben, ganz gleich, was passiert. Eine umsichtige Nachlassplanung kann das leisten.

Seit Jahren bieten wir nicht nur in den Kernbereichen des Erbrechts eine umfassende Rechtsbetreuung an. Häufig gehört zur erbrechtlichen Regelung auch die Klärung von Fragen aus anderen, angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Steuerrecht, dem Sozialrecht, dem Insolvenzrecht, dem Vertragsrecht, dem Immobilienrecht, dem Strafrecht und nicht selten auch dem Familienrecht. Nicht ohne Stolz können wir heute sagen, dass wir in den zurückliegenden Jahren zahlreichen Mandanten auch in schwierigen Rechtssituationen haben helfen können.

Viele Erben finden sich nach dem Tod des Vererbenden in langwierigen, zermürbenden wieder, weil eine umsichtige Nachlassregelung fehlt. Hier können wir all unsere Erfahrung in die Lösung selbst verfahrenster Streitigkeiten zwischen den Erben einbringen. Es kommt in diesem Verfahren darauf an, Blockaden aufzubrechen, dabei aber auch immer das Mandanteninteresse im Auge zu behalten – etwas, das uns stets gelungen ist.

Wir sind bekannt dafür, dass wir das Recht unserer Mandanten von Anfang an ernst nehmen, als wäre es unser eigenes Anliegen – die, wie wir finden, wichtigste Voraussetzung, um Recht und Interessen optimal durchzusetzen. Dafür stehen Ihnen berufserfahrene und engagierte Anwälte zur Seite, die Sie entschlossen vertreten und eben nicht nur informieren.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Noch ein Wort zu den anfallenden Gebühren: Wir bieten unseren Mandanten ein attraktives und individuelles Gebührenmodell. Viele Anliegen können wir zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren regeln. Sollten wir einmal mit den gesetzlichen Mindestgebühren nicht auskommen, weil die Gebührensätze den Aufwand oder die Komplexität eines Anliegens nicht decken, so besprechen wir das im Vorfeld mit Ihnen. Überzeugende und engagierte Rechtsvertretung erhalten Sie natürlich auch dann, wenn das Geld einmal knapp sein sollte. Für einige Bereiche bieten wir auch ein attraktives Erfolgshonorarmodell an. Sprechen Sie uns einfach an. Wir finden das für Sie passende Gebührenmodell. Und nicht zuletzt wollen wir erwähnen, dass wir die rechtliche Vertretung in einigen Bereichen auch auf dem Wege der Prozesskostenhilfe durchführen.

Bei uns ist Ihr Anliegen in guten Händen. Wir laden Sie ein, als unser zukünftiger Mandant von der Erfahrung aus jährlich hunderten Verfahren zu profitieren.