
Wenn sich Erben in einer besonderen Lebens- oder Vermögenssituation befinden, in denen ein Schutz nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig ist, kommt die Testamentsvollstreckung in Frage. Hier kann eine vorübergehend oder dauerhaft angelegte Testamentsvollstreckung vereinbart werden. Besonderen vorübergehenden Schutz können Erben erhalten, die sich in einer Überschuldungssituation befinden. Sobald diese Phase vorüber ist, können die Erben schließlich das Erbe erhalten, ohne dass dieses Pfändungen unterworfen wird. Es gibt zahlreiche andere Gründe, die für den Schutz des Erbes mittels Testamentsvollstreckung sprechen, beispielsweise die Versorgung behinderter Erben, die Verhinderung von Erbauseinandersetzungen und vieles andere mehr. Die professionelle Testamentsvollstreckung ist stets eine gebührenpflichtige Leistung.
Leistungen der Testamentsvollstreckung werden häufig auf der Grundlage der sog. Möhringschen Tabellen abgerechnet. Ähnlich wie bei anderen Gebührentabellen richtet sich die Abrechnung hier ebenfalls nach dem Wert, über den die Testamentsvollstreckung verfügt wurde. Die Grundregel lautet: Je höher der Wert, desto geringer der Gebührenprozentsatz, der zur Anwendung kommt. Zur Veranschaulichung: Für kleinere Testamentsvollstreckungen werden üblicherweise Gebühren bis zu 7,5 Prozent des Wertes fällig, bei sehr großen kann der Gebührensatz bis unter die 2-Prozent-Marke fallen. Es wird darüber auch unterschieden, ob es sich um eine einmalige oder eine auf Dauer angelegte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus haben bei der Abrechnung auch die Komplexität und die Intensität der anfallenden Tätigkeiten Auswirkungen auf die Gebühren.
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Im Erbfall können Probleme auftreten, die Juristen allein nicht lösen können. Hierzu zählt das Einklagen von Erb- und Pflichtteilsanteilen, wenn man gerade knapp bei Kasse ist, denn wer nicht in der Lage ist, hohe Beträge für Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen, wird sein Recht nicht durchsetzen können. Doch es gibt Hilfe. Wir von Testament & Erbe arbeiten mit erfahrenen Prozessfinanzierern zusammen. Wir sollten im gemeinsamen Gespräch herausfinden, welcher Weg für Sie am besten geeignet ist, denn durch kluge Verhandlungsführung können Entscheidungen oft schnell und auf außergerichtlichem Wege herbeigeführt werden.
Privatpersonen erreichen diese Ziele nur höchst selten. Gerade wenn die Gegenseite weiß, dass das Geld für einen langen Prozess nicht reicht, zielt eine beliebte Strategie auf die Verzögerung und vor allem auf die Verteuerung gerichtlicher Auseinandersetzungen ab. Es hilft also, einen starken Partner mit viel Erfahrung an der Seite zu haben. Im Übrigen prüfen wir jeden Fall im Vorfeld gründlich, um ein eventuelles Risiko für unsere Mandanten abschätzen zu können.
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