Wenn Sie Ihr Erbe in besonderen Situationen schützen müssen, hilft die Testamentsvollstreckung

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Wenn sich Erben in einer besonderen Lebens- oder Vermögenssituation befinden, in denen ein Schutz nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig ist, kommt die Testamentsvollstreckung in Frage. Hier kann eine vorübergehend oder dauerhaft angelegte Testamentsvollstreckung vereinbart werden. Besonderen vorübergehenden Schutz können Erben erhalten, die sich in einer Überschuldungssituation befinden. Sobald diese Phase vorüber ist, können die Erben schließlich das Erbe erhalten, ohne dass dieses Pfändungen unterworfen wird. Es gibt zahlreiche andere Gründe, die für den Schutz des Erbes mittels Testamentsvollstreckung sprechen, beispielsweise die Versorgung behinderter Erben, die Verhinderung von Erbauseinandersetzungen und vieles andere mehr. Die Testamentsvollstreckung ist eine gebührenpflichtige Leistung, die von der SIAG Sicherheit im Alter e. G. angeboten und durchgeführt wird.

Gesetzliche Gebührentabellen bilden die Grundlage der Vergütung

Leistungen der Testamentsvollstreckung werden auf der Grundlage der sog. Möhringschen Tabellen abgerechnet. Ähnlich wie bei anderen Gebührentabellen richtet sich die Abrechnung hier ebenfalls nach dem Wert, über den die Testamentsvollstreckung verfügt wurde. Die Grundregel lautet: Je höher der Wert, desto geringer der Gebührenprozentsatz, der zur Anwendung kommt. Zur Veranschaulichung: Für kleinere Testamentsvollstreckungen werden üblicherweise Gebühren bis zu 7,5 Prozent des Wertes fällig, bei sehr großen kann der Gebührensatz bis unter die 2-Prozent-Marke fallen. Es wird darüber auch unterschieden, ob es sich um eine einmalige oder eine auf Dauer angelegte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus haben bei der Abrechnung auch die Komplexität und die Intensität der anfallenden Tätigkeiten Auswirkungen auf die Gebühren.

Was tun, wenn ich kein Geld habe, um mein Recht durchzusetzen?

Was tun, wenn ich kein Geld habe, um mein Recht durchzusetzen?

Prozessfinanzierung in der Praxis

Im Erbfall können Probleme auftreten, die Juristen allein nicht lösen können. Hierzu zählt das Einklagen von Erb- und Pflichtteilsanteilen, wenn man gerade knapp bei Kasse ist, denn wer nicht in der Lage ist, hohe Beträge für Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen, wird sein Recht nicht durchsetzen können. Doch es gibt Hilfe. Wir, die SIAG Sicherheit im Alter e. G., bieten als Teil unserer Genossenschaftsarbeit die Übernahme der Finanzierung derartiger Verfahren an. Hierbei können ganz unterschiedliche Wege beschritten werden. Nicht immer laufen diese Verfahren durch eine, zwei oder mehr Instanzen bis zum Gerichtsentscheid. Durch kluge Verhandlungsführung werden häufig Entscheidungen schnell und auf außergerichtlichem Wege herbeigeführt.

Privatpersonen erreichen diese Ziele nur höchst selten.Gerade wenn die Gegenseite weiß, dass das Geld für einen langen Prozess nicht reicht, zielt eine beliebte Strategie auf die Verzögerung und vor allem auf die Verteuerung gerichtlicher Auseinandersetzungen ab. Es hilft also, einen starken Partner mit viel Erfahrung an der Seite zu haben. Im Übrigen prüfen wir jeden Fall im Vorfeld gründlich, um ein eventuelles Risiko für unsere Mandanten abschätzen zu können. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne, zu welchen Kosten wir die Finanzierung Ihres Anliegens gewähren können.

Attraktive Konditionen, auch im deutschlandweiten Vergleich

Das Hauptarbeitsgebiet von Prozessfinanzierern liegt in Bereichen, in denen es um viele Millionen Euro Streitwert geht. Sofern Prozessfinanzierer überhaupt eine Kostenübernahme für Erb- und Pflichtteilsverfahren übernehmen, beginnen diese häufig erst ab 25 Prozent des Streitwerts und können sogar eine Höhe von 37,5 Prozent erreichen. Da bleibt vom Erbe nicht mehr sonderlich viel übrig.

Klare Konditionen von Anfang an

Anders bei uns. Wir bieten für reguläre Verfahren mit einem Streitwert ab 100 000 Euro einen attraktiven Preis von 14,5 % auf den tatsächlich reingeholten Betrag. Nur bei geringeren Streitwerten weicht unser Preis etwas ab. Welche Konditionen wir bei geringeren Streitwerten anbieten können, hängt vom Einzelfall ab, wird aber nach einer kurzen Prüfung verbindlich im Vorfeld vereinbart.

Spezialisierte Prozessfinanzierung

Hinweis: Wir übernehmen in unserer spezialisierten Prozessfinanzierung ausschließlich Verfahren aus dem Gebiet, die sich auf Forderungen aus Erbe und Pflichtteil beziehen. Finanzierungen für andere Verfahrensarten führen wir nicht durch.