Nachlassgericht und Finanzamt: Was auf Sie als Erben zukommen kann

Erbscheinerteilungsverfahren

archive.jpg Wer ein Erbe antreten will, muss sich legitimieren können. Meist wird hierzu der Erbschein verlangt. Doch gibt es Ausnahmen. So ersetzt zum Beispiel ein notariell erstelltes Testament oder ein Erbvertrag den Erbschein ganz oder teilweise. Alle anderen benötigen den Erbschein, dessen Beantragung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden ist. Der Grund hierfür ist, dass sich die anfallenden Gebühren nach dem Wert des Erbes richten. Hinzu kommt, je nach Gerichtsort, eine mehr oder weniger lange Bearbeitungszeit.

Unser Tipp: Es reicht, wenn ein Erbe den Erbschein beantragt. Sprechen Sie sich also wenn möglich mit anderen Erben ab, damit die Angaben bereits beim ersten Mal vollständig gemacht werden können, denn eine erneute Beantragung, sei es, dass man keine Kenntnis über eine bereits erfolgte Beantragung des Erbscheines durch einen anderen Miterben hat, sei es aus Korrekturgründen, führt erneut zu diesen hohen Gebühren.

Probleme bei der Wertfestsetzung

Wie bereits erwähnt, berechnen sich die Kosten für die Erteilung des Erbscheins nach der Höhe des Erbes. Die Voraussetzung dafür: der Wert muss so genau wie möglich angegeben werden. In vielen Fällen ist den Erben allerdings völlig unbekannt, wie hoch der Wert des Erbes ist. Nicht selten stellt sich nach Erbantritt heraus, dass ein Erbe entgegen der Erwartung deutlich niedriger ausfällt oder gar verschuldet ist. In diesen Fällen sprechen Sie uns bitte an.

Erbe ausschlagen

Wer nicht erben will, muss das Erbe aktiv ausschlagen. Achtung: Wer die Frist zur Erbausschlagung versäumt, hat das Erbe automatisch angenommen. Um ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie sich zum Nachlassgericht begeben und dort eine Erklärung abgeben. Hierfür wird eine Gebühr von 30 Euro fällig. Es gibt zwar Wege, ein bereits angenommenes Erbe wieder loszuwerden, doch ist dies mit erheblichem Aufwand und einigen Auflagen verbunden.

Was Sie tun müssen, wenn Sie ein überschuldetes Erbe angenommen haben

Wer in dem Glauben ein Erbe angenommen hat, dass die Erbschaft zu einem Vermögenszuwachs führen wird, kann bei näherer Betrachtung auch eine herbe Enttäuschung erleben. Stellt sich nämlich später heraus, dass das Erbe überschuldet ist, dann ist Eile geboten. Jegliches Zögern oder falsches Handeln führt unmittelbar zum Verlust möglicher Rücktrittsrechte. Die aktuelle Situation sollte sofort durch einen Anwalt geprüft werden, der dann die erforderlichen Schritte einleiten kann, beispielsweise durch eine Erbinsolvenz oder ein anderes dem gleichzusetzendes Verfahren.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Erbe annehmen können

Unser Tipp: Wenn Ihr Erbe Ihnen auch nur im Ansatz Probleme bereiten könnte, sprechen Sie uns an, und zwar bevor Sie das Erbe annehmen. Unsere Spezialisten können verschiedene Schutzschirme über das Erbe spannen und Sie somit vor großem Schaden bewahren. Welches Instrument sinnvoll ist und angemessenen Schutz bereitstellt, hängt vom Einzelfall ab. Eine grundsätzliche Empfehlung, die für alle Fälle anwendbar ist, kann nicht ohne Prüfung abgegeben werden.

Freibeträge

Wer erbt, muss nicht immer das gesamte Erbe versteuern. Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis ein Erbe, aber auch ein Pflichtteilsberechtigter zum Vererbenden stand, gelten unterschiedlich hohe Steuerfreibeträge. Alles, was über den jeweiligen Steuerfreibetrag hinausgeht, unterliegt der dann gültigen Steuerklasse im Erbschaftssteuerrecht. Diese Steuererhebung hat nichts mit den Einkommensteuerklassen zu tun. Es ist ein eigens für den Vermögensübergang zu Lebzeiten oder im Falle des Todes geschaffenes Steuersystem der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wie hoch im Allgemeinen Ihre Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist, können Sie mit unserem Steuerrechner selbst prüfen:

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Sonderfälle bei der Besteuerung

  • Wenn Kinder nach dem Tod ihrer Eltern in die elterliche Immobilie einziehen und dort länger als 10 Jahre wohnen bleiben, ist diese nach geltendem Recht weitgehend oder völlig steuerfrei. Das gilt allerdings nicht, wenn mehr als ein Kind erbt, aber nur eines in die Immobilie einzieht.
  • Wer ein Mehrfamilienhaus mit mehr als drei Wohneinheiten erbt, sollte den Steuerwert des Erbes unbedingt prüfen lassen. Gegenüber dem üblichen Marktwert lassen sich bei richtiger Anwendung des hierfür vorgeschriebenen Wertfestsetzungsverfahrens erhebliche Steuereinsparungen erzielen.
  • Wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile in den Nachlass fallen, können diese unter Umständen vollständig steuerfrei übernommen werden, sofern die Bedingungen hierfür geschaffen wurden.

Falsche Angaben beim Finanzamt

Nach einem Erbfall kommt das Finanzamt auf Sie zu und erfragt die ererbten Werte. Es gibt immer wieder Menschen, die bei den Werten ein wenig flunkern und diese zu niedrig ansetzen. Das ist allerdings nicht ratsam, denn schon der Versuch ist strafbar. Allerdings: Den richtigen Wert anzugeben ist oft gar nicht mal so einfach. Wer den Wert aus Gründen der Vorsicht zu hoch ansetzt, riskiert eine zu hohe Besteuerung. Was also tun? In unserem Netzwerk haben wir die richtigen Spezialisten, um Ihnen bei der Erklärung gegenüber dem Finanzamt zu helfen. Sprechen Sie uns einfach an.

Auch das Finanzamt irrt sich mal

Erben fällt es mangels Erfahrung oft schwer, einen Erbschaftssteuerbescheid richtig einzuschätzen, doch das ist wichtig, denn viele Bescheide gehen von einer zu hohen Bemessungsgrundlage aus und sind demnach falsch. Da die Steuersätze, die auf Erbschaften zu zahlen sind, relativ hoch sind, zieht bereits ein kleiner Fehler bei der Berechnung eine erhebliche Steuerforderung nach sich.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihren Steuerbescheid prüfen. Bereits eine kurze Prüfung zeigt, ob es Anhaltspunkte für einen fehlerhaften Bescheid gibt.

Unsere Leistungen im Bereich Nachlassgericht und Finanzamt

  • Orientierungsgesprächkostenfrei
  • Webinarekostenfrei
  • Info-Artikelkostenfrei
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrechner nach Verwandtschaftsgradenkostenfrei

Leistungen unseres Partnernetzwerks

  • Anwaltliche Beratung
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Unterstützung beim Antritt problematischer Erbschaften
  • Hilfe bei überschuldeten Erbschaften (z. B. Erbinsolvenzen)
  • Hilfe beim Erbschaftssteuerrecht (Angaben gegenüber dem Finanzamt, Prüfung von Steuerbescheiden)
  • Immobilienwertberechnungen zur Ermittlung von Erbschaftssteuern

Service & Kontakt

Orientierungsgespräch mit einem Nachlass-Experten (kostenfrei, Dauer: ca. 15 Minuten)

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