Honorare

Was kosten anwaltliche Leistungen?

Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind in Deutschland gesetzlich festgelegt. Alle hierfür wichtigen Regelungen finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz regelt unter anderem die Mindestvergütung anwaltlicher Leistungen von der einfachen Beratung bis hin zu komplexen Sachverhalten.

Volle Kostenkontrolle

Erst, wenn uns der Sachverhalt bekannt ist, können wir Ihnen verbindlich sagen, welche Kosten für die Umsetzung eines rechtlichen Anliegens anfallen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige erste Informationen zu einzelnen Leistungen zusammengestellt.

Sollten Sie Fragen zu den anwaltlichen Gebühren haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Aus Wunsch erhalten Sie ein verbindliches Kostenangebot für die Umsetzung Ihres Anliegens.

Kosteninformationen

Ein kostenfreies Orientierungsgespräch ist eine hervorragende Möglichkeit, grundsätzliche Optionen zu besprechen, ohne vollständig und detailliert in die Lösungswege einzutauchen. Es zeigt schnell, welche Wege sinnvoll sein können und was sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anbietet.

Hinweis: kostenfreie Orientierungsgespräche finden ausschließlich telefonisch statt.

Einen Schritt weiter als das Orientierungsgespräch geht das individuelle anwaltliche Gespräch: Hier gehen wir noch tiefer ins Detail und erörtern konkret, welche Vorgehensweise in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist; wir wägen die möglichen Optionen ab und leiten daraus das optimale Konzept ab.

Die Kosten für Verbraucher belaufen sich auf die gesetzliche Gebühr von 190 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (der Endpreis beträgt 226,10 Euro), ganz gleich, wie lange und wie intensiv dieses Gespräch geführt wird. Meist ersetzt das Gespräch bereits eine umfassende strategische Beratung, bei der die wichtigsten Aspekte der Absicherung, der Erbschaftssteuern, der langfristigen Streitvermeidung unter den Erben sowie dem Erhalt des Erbes eingeflossen sind.

Hinweis: Anwaltliche Erstberatungen werden sowohl in unseren regionalen Niederlassungen als auch telefonisch angeboten.

Wenn im Anschluss an eine Beratung weitere gerichtliche, aber auch außergerichtliche Leistungen in Anspruch genommen werden, so besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Beratungsgebühr anzurechnen.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sind die besten Gerichtsverfahren diejenigen, die gar nicht erst geführt werden müssen. Zu diesem Zweck gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten, aber auch erbrechtliche Regelungen zu klären, ohne ein Gericht einzuschalten. Die Arbeit von Rechtsanwälten ist auf Rechtssicherheit und auf Umsetzung der Mandanteninteressen ausgerichtet, und sie ist im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen meist deutlich kostengünstiger.

Auch hier gelten die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Grundlage für die Vergütung anwaltlicher Leistungen. Es ist aber auch möglich, individuelle Gebührenvereinbarungen zu schließen, solange damit das geltende Recht nach der RVG nicht missachtet wird.

Das deutsche Recht ist hier eindeutig und legt fest, dass die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten gesetzlichen Untergrenzen in keinem Fall unterschritten werden dürfen. Hintergrund für dieses Gesetz ist, dass die Qualität der anwaltlichen Arbeit im Gerichtsverfahren nicht an unzureichenden Honoraren scheitern soll. Da für alle Rechtsanwälte stets die gleichen Untergrenzen für das gerichtliche Honorar gelten, liegt es nun beim Mandanten, den richtigen Anwalt auszuwählen. Es zählt Erfahrung, strategisches Geschick beim Verfolgen der Mandantenziele und vor allem Durchsetzungsvermögen.

Erfolgshonorare sind seit einigen Jahren auch in Deutschland zugelassen, jedoch nur, wenn das Honorar die gesetzlichen Gebührenvorgaben nicht unterschreitet. Um die Vorgaben einzuhalten, ist es üblich, eine Kombination aus gesetzlicher Grundgebühr und Erfolgshonorar zu vereinbaren. Was beim ersten Blick zu einer Erhöhung der Gebühren zu führen scheint, kann sich bei näherem Hinsehen im Verfahren als großer Vorteil für die Mandaten herausstellen, da die Ergebnisse der Verfahren oftmals deutlich besser ausfallen – ein Gewinn für alle Seiten.

Auch für die Berechnung anwaltlicher Leistungen bei der Erstellung von Gutachten sowie für die Prüfung von Sachverhalten bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) das Regelwerk. Ähnlich wie bei den Vergütungsordnungen anderer Berufsgruppen, beispielsweise für Architekten oder Ärzte, ist im RVG klar geregelt, welche Gebührenhöhe für welche Leistungen anzusetzen ist.

Jeder Vertrag, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen er erstellt wurde, kann anwaltlich geprüft werden. Dazu gehören auch Testamente. Testamentsentwürfe mögen oft rechtlich korrekt sein, jedoch werden dabei häufig steuerliche und andere Folgen nicht ausreichend bedacht, was sich wiederum negativ auf die Absicherung von Angehörigen auswirken kann. Eine anwaltliche Prüfung des Testaments lohnt sich daher häufig. Für diese Prüfung fällt die sogenannte Prüfungsgebühr nach RVG an; Grundlage ist also auch hier wieder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Auskunftsklagen

Die richtige Strategie im Erbstreit kann viel Geld sparen. So ist es nur in Ausnahmefällen sinnvoll, sofort eine Leistungsklage einzureichen. Das sollte ein Rechtsanwalt nur dann machen, wenn bereits viele Informationen zum Erbe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, weil noch wesentliche Informationen zum Gesamterbe fehlen, ist ein mehrstufiges Verfahren deutlich angemessener, an dessen Anfang zunächst eine Auskunftsklage steht.

Eine Auskunftsklage klingt erst einmal harmlos, aber unter der Führung eines erfahrenen Anwalts ist sie ein mächtiges Werkzeug. Es gibt zahlreiche Zwangsmittel, um die geforderten Unterlagen trotz Widerstand zu erlangen. Die in diesem Verfahren anfallenden Gebühren sind deutlich geringer als bei einer Leistungsklage. Dieses Verfahren vorzuschalten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die Ergebnisse aus dem Verfahren den Weg für eine außergerichtliche Regelung freimachen, die viel Zeit und Geld spart.

Feststellungsklagen

Häufig gibt es Streit über die Zulässigkeit einzelner Aspekte von Nachlassregelungen. Um ein gerichtliches Verfahren nicht allzu sehr in die Länge zu ziehen, kann über einzelne strittige Punkte auch ein Feststellungsverfahren geführt werden. In diesem Verfahren wird noch nicht die Höhe des Anspruches festgestellt, sondern lediglich die Zulässigkeit oder Gültigkeit einzelner Passagen der Nachlassregelung geprüft. Feststellungsklagen sind, verglichen mit der Leistungsklage, deutlich preisgünstiger, da das Gericht nur einzelne strittige Aspekte prüfen und hierüber dann entscheiden muss. Trotz alledem erhält man auf diese Weise Klarheit über die im Verfahren zugelassenen oder abgelehnten Bereiche, so dass man eine sich anschließende Leistungsklage besser vorbereiten und dabei auch viel Zeit sparen kann.

Leistungsklagen

Leistungsklagen im Erbrecht sind die längsten und aufwendigsten Verfahren, da das Gericht am Ende festlegen muss, wer welchen Anteil am Erbe erhält. Hier geht es um alles, nicht nur um Einzelaspekte, wie es bei einer Auskunfts- oder Feststellungsklage der Fall ist.

Alle vorgenannten Klagen, die Auskunftsklage, die Feststellungsklage und die Leistungsklage werden auf der Grundlage der Vergütungsvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für den Bereich der gerichtlichen Verfahren abgerechnet. Obgleich der Betrag im Einzelfall hoch ausfallen kann, handelt es sich gemessen am Streitwert lediglich um einige wenige Prozente.

Stundenhonorare können ebenfalls vereinbart werden, jedoch muss klarstellungshalber gesagt werden, dass dies nur begrenzt möglich ist. Da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in den meisten Bereichen die Höhe der abzurechnenden Gebühren vorgibt, haben diese Vorrang vor einem Stundenhonorar.

Zeithonorare sind bei längeren oder komplexeren Beratungen weit verbreitet. Bei Gerichtsverfahren o.ä. sind sie verboten, wenn sie mit der Absicht eingesetzt werden, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten. Desweiteren gibt es auch Vereinbarungen, bei denen die gesetzliche Gebühr die Basis bildet und höherer Aufwand im Verfahren zusätzlich nach Zeit abgerechnet wird.