Honorare

Was kosten anwaltliche Leistungen?

Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind in Deutschland gesetzlich festgelegt. Alle hierfür wichtigen Regelungen finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz regelt unter anderem die Mindestvergütung anwaltlicher Leistungen von der einfachen Beratung bis hin zu komplexen Sachverhalten.

Volle Kostenkontrolle

Erst wenn der Sachverhalt bekannt ist können unsere Partneranwälte Ihnen verbindlich sagen, welche Kosten für die Umsetzung eines rechtlichen Anliegens anfallen. Im Folgenden haben wir Ihnen einige erste Informationen zu einzelnen anwaltlichen Leistungen zusammengestellt.

Sollten Sie Fragen zu den Gebühren haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Auf Wunsch erstellen Ihnen unsere Partneranwälte ein verbindliches Kostenangebot für die Umsetzung Ihres Anliegens.

Kosteninformationen

Ein kostenfreies Vorgespräch ist eine hervorragende Möglichkeit, grundsätzliche Optionen zu besprechen, ohne vollständig und detailliert in die Lösungswege einzutauchen. Es zeigt schnell, welche Wege sinnvoll sein können und was sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht anbietet.

Hinweis: Kostenfreie anwaltliche Vorgespräche finden ausschließlich telefonisch statt.

Einen Schritt weiter als das anwaltliche Vorgespräch geht die individuelle anwaltliche Beratung: Hier gehen Sie mit dem beratenden Anwalt tiefer ins Detail und erörtern konkret, welche Vorgehensweise in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.

Die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher belaufen sich auf die gesetzlich festgelegte Gebühr von 190 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (der Endpreis beträgt 226,10 Euro), ganz gleich, wie lange und wie intensiv dieses Gespräch geführt wird. Meist ersetzt das Gespräch bereits eine umfassende strategische Beratung, bei der die wichtigsten Aspekte der Absicherung, der Erbschaftssteuern, der langfristigen Streitvermeidung unter den Erben sowie der Erhaltung des Erbes eingeflossen sind.

Hinweis: Anwaltliche Beratungen werden von unseren Partnern sowohl in den jeweiligen Niederlassungen als auch telefonisch angeboten.

Wenn im Anschluss an eine Beratung weitere gerichtliche oder außergerichtliche Leistungen in Anspruch genommen werden, so besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Beratungsgebühr anzurechnen.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt sind die besten Gerichtsverfahren diejenigen, die gar nicht erst geführt werden müssen. Zu diesem Zweck gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten, aber auch erbrechtliche Regelungen zu klären, ohne ein Gericht einzuschalten. Die außergerichtliche anwaltliche Arbeit ist auf Rechtssicherheit und auf Umsetzung der Mandanteninteressen ausgerichtet, und sie ist im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen meist deutlich kostengünstiger.

Auch hier gelten die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als Grundlage für die Vergütung anwaltlicher Leistungen. Es ist aber auch möglich, individuelle Gebührenvereinbarungen zu schließen, solange damit das geltende Recht nach dem RVG nicht missachtet wird.

Das deutsche Recht ist hier eindeutig und legt fest, dass die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten gesetzlichen Untergrenzen in keinem Fall unterschritten werden dürfen. Hintergrund für dieses Gesetz ist, dass die Qualität der anwaltlichen Arbeit im Gerichtsverfahren nicht an unzureichenden Honoraren scheitern soll.

Da für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stets die gleichen Untergrenzen für das gerichtliche Honorar gelten, liegt es nun an Ihnen, die richtige Wahl zu treffen. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsbeistands ganz besonders auf Erfahrung, strategisches Geschick beim Verfolgen der Mandantenziele und auf Durchsetzungsvermögen.

Erfolgshonorare sind seit einigen Jahren auch in Deutschland zugelassen, jedoch nur, wenn das Honorar die gesetzlichen Gebührenvorgaben nicht unterschreitet. Um die Vorgaben einzuhalten, ist es üblich, eine Kombination aus gesetzlicher Grundgebühr und Erfolgshonorar zu vereinbaren. Was beim ersten Blick zu einer Erhöhung der Gebühren zu führen scheint, kann sich bei näherem Hinsehen im Verfahren als großer Vorteil f herausstellen, da die Ergebnisse der Verfahren oftmals deutlich besser ausfallen – ein Gewinn für alle Seiten.

Auch für die Berechnung anwaltlicher Leistungen bei der Erstellung von Gutachten sowie für die Prüfung von Sachverhalten bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) das Regelwerk. Ähnlich wie bei den Vergütungsordnungen anderer Berufsgruppen, beispielsweise für Architekten oder Ärzte, ist im RVG klar geregelt, welche Gebührenhöhe für welche Leistungen anzusetzen ist.

Jeder Vertrag sollte sorgfältig geprüft werden, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen er erstellt worden ist. Für Testamente können Sie unsere speziell entwickelte kostenfreie Plausibilitätsprüfung nutzen. Wenn sich herausstellen sollte, dass Ihr Testament mögliche Fehler bzw. nachteilige Regelungen enthält, können Sie auf Wunsch auch eine individuelle anwaltliche Prüfung durchführen lassen, die Ihnen hilft, die optimalen Lösungen zur Absicherung und Reduzierung der Steuerkosten zu finden.

Eine anwaltliche Prüfung kann mit Kosten verbunden sein, doch in diesem Fall werden Sie im Vorfeld darüber informiert. Zu Ihrer Sicherheit schon einmal eine Information vorab: Fallen für die Prüfung von Testamenten oder Erbverträgen Gebühren an, so richtet sich die Höhe nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Auskunftsklagen

Die richtige Strategie im Erbstreit kann viel Geld sparen. So ist es nur in Ausnahmefällen sinnvoll, sofort eine Leistungsklage einzureichen. Das sollten Anwältinnen und Anwälte nur dann machen, wenn bereits viele Informationen zum Erbe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, weil noch wesentliche Informationen zum Gesamterbe fehlen, ist ein mehrstufiges Verfahren deutlich angemessener, an dessen Anfang zunächst eine Auskunftsklage steht. Eine Auskunftsklage klingt erst einmal harmlos, aber unter der Führung eines erfahrenen Anwalts ist sie ein mächtiges Werkzeug. Es gibt zahlreiche Zwangsmittel, um die geforderten Unterlagen trotz Widerstand zu erlangen. Die in diesem Verfahren anfallenden Gebühren sind deutlich geringer als bei einer Leistungsklage. Dieses Verfahren vorzuschalten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die Ergebnisse aus dem Verfahren den Weg für eine außergerichtliche Regelung freimachen, die viel Zeit und Geld spart.

Feststellungsklagen

Häufig gibt es Streit über die Zulässigkeit einzelner Aspekte von Nachlassregelungen. Um ein gerichtliches Verfahren nicht allzu sehr in die Länge zu ziehen, kann über einzelne strittige Punkte auch ein Feststellungsverfahren geführt werden. In diesem Verfahren wird noch nicht die Höhe des Anspruches festgestellt, sondern es wird lediglich die Zulässigkeit oder Gültigkeit einzelner Passagen der Nachlassregelung geprüft. Eine Feststellungsklage ist, verglichen mit der Leistungsklage, deutlich preisgünstiger, da das Gericht nur einzelne strittige Aspekte prüfen und über diese entscheiden muss. So erhält man Klarheit über die im Verfahren zugelassenen oder abgelehnten Bereiche und kann eine sich anschließende Leistungsklage besser vorbereiten und dabei auch viel Zeit sparen.

Leistungsklagen

Leistungsklagen im Erbrecht sind die längsten und aufwendigsten Verfahren, da das Gericht am Ende festlegen muss, wer welchen Anteil am Erbe erhält. Hier geht es um alles, nicht nur um Einzelaspekte, wie es bei einer Auskunfts- oder Feststellungsklage der Fall ist.

Die Abrechnung von Auskunfts-, Feststellungs- und Leistungsklagen

Alle vorgenannten Klagen, die Auskunftsklage, die Feststellungsklage und die Leistungsklage werden auf der Grundlage der Vergütungsvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für den Bereich der gerichtlichen Verfahren abgerechnet. Obgleich der Betrag im Einzelfall hoch ausfallen kann, handelt es sich gemessen am Streitwert lediglich um einige wenige Prozente.

Stundenhonorare lassen sich ebenfalls vereinbaren, allerdings ist dies nur begrenzt möglich: Da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in den meisten Bereichen die Höhe der abzurechnenden Gebühren vorgibt, haben diese Vorrang vor einem Stundenhonorar.

Bei längeren oder komplexeren Beratungen sind Zeithonorare weit verbreitet. Bei Gerichtsverfahren o.ä. sind sie allerdings verboten, wenn sie mit der Absicht eingesetzt werden, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten. Desweiteren gibt es auch Vereinbarungen, bei denen die gesetzliche Gebühr die Basis bildet und höherer Aufwand im Verfahren zusätzlich nach Zeit abgerechnet wird.