Erbengemeinschaften

hands.jpg Fast alle Todesfälle führen die Erben anschließend in eine Erbengemeinschaft. Nur Alleinerben können ohne Mitsprache Anderer bereits vom Zeitpunkt des Erbantritts über das Erbe verfügen. Alle, die zusammen mit anderen Miterben eine Erbschaft antreten, müssen sich an die Gesetze zur Regelung von Erbengemeinschaften halten. Die häufigste Frage in diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Aufteilung, die je nach Situation schnell und unkompliziert vonstatten gehen kann oder in einem zähen Ringen endet, das sich über Jahre hinziehen kann und Unsummen an Gerichts- und Anwaltskosten und sonstigen Kosten verschlingt.

Häufig Klarheit nur durch Gericht

Der Grund, warum Erben vor Gericht landen, liegt sehr häufig im Versäumnis des Vererbenden, der zu Lebzeiten keine, eine falsche oder eine unklare Erbverteilung vorgenommen hat. In dieser Situation können die Erben nichts anderes tun, als die Situation bestmöglich aufzulösen, um nicht jahrelang in der Erbengemeinschaft festzustecken, oder um die Vermögenswerte zu retten, bevor diese verloren sind. Hierbei sehen viele den Gang vor Gericht als letzten Ausweg. Entweder haben alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt oder die Gegenseite hat keinerlei Entgegenkommen gezeigt, sodass ein Gericht am Ende Recht sprechen muss. Nicht selten hilft der Richterspruch den Betroffenen, die Verteilung zu akzeptieren, denn eines muss man deutschen Gerichten lassen, es wird kein Recht gesprochen, ohne dass beide Seiten ausführlich Gelegenheit hatten, ihre jeweilige Position darzulegen. Wichtig für jeden, der ein Gericht einschalten muss: Wie ein Gerichtsprozess ausgeht, hängt nicht vom Wohlwollen des Richters, sondern von der Ausgangssituation und der guten Vorbereitung ab. Finger weg von aussichtslosen Verfahren. Gerichtsprozesse werden geführt, um zu gewinnen und nicht, um sich mit der Gegenseite zu streiten. Dafür sind Familientreffen da. Wer klagt, will in der Sache gewinnen und Vermögenswerte zugesprochen bekommen. Hierauf gilt es, die gesamte Kraft zu lenken. Alle andere ist kontraproduktiv.

Außergerichtliche Erbauseinandersetzung – eine Riesenchance

Die Hälfte aller Erbauseinandersetzungen findet außergerichtlich statt. In solchen Fällen finden die Erben selbst eine Lösung, mit der alle gut klarkommen. Dabei ist es stets hilfreich, sich anwaltlich beraten zu lassen, um keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Neben der Kenntnis der eigenen Rechtsposition löst die Hinzuziehung eines Anwalts zudem ein weiteres Problem: Sie signalisiert der Gegenseite, dass man über seine Rechte Bescheid weiß und Versuche der Manipulation ins Leere laufen. Die Ergebnisse bei der Verteilung sind meist deutlich besser als ohne Anwalt. Außerdem kann man jederzeit eine Drohkulisse aufbauen und auch ohne große Worte daran erinnern, dass notfalls jederzeit eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich ist. Vielen reicht diese Aussicht schon, um bei der Auseinandersetzung des Erbes konstruktiv mitzuarbeiten.

Wertfestsetzung

Eines der Hauptprobleme in einer Erbengemeinschaft ist die Festsetzung des ererbten Vermögenswertes, von der einiges abhängt. Zum einen wird dieser Wert zur Ermittlung der Erbschaftssteuer benötigt. Die für Erben persönlich wichtigere Frage ist jedoch nicht der Steuerwert, sondern der tatsächliche Wert des Erbes, denn von diesem hängt ab, welcher Anteil jedem einzelnen Erbe zugewiesen wird. Viele wissen nicht, dass beide Werte erheblich voneinander abweichen können. Meist ist der Steuerwert geringer als der tatsächliche Wert, auch, weil es für verschiedene Vermögensgegenstände stark voneinander abweichende Bewertungsverfahren gibt. Unser Tipp: Wer in Unkenntnis über mögliche Wertunterschiede seinen Anteil vom geringeren Wert akzeptiert, nimmt bei der Erbauseinandersetzung einen erheblichen Verlust in Kauf. Es lohnt sich, beide Werte ermitteln zu lassen und als Ausgangsbasis für die Erbauseinandersetzung zu nehmen, um keine Nachteile zu erleiden.

Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Es gibt Fälle in Deutschland, in denen sich Erbauseinandersetzungen über mehr als 10 Jahre hingezogen haben oder es immer noch tun. Das Finanzamt wartet jedoch nicht in Ruhe ab, bis sich die Parteien darüber geeinigt haben, wer welchen Anteil erhält und wie dieser dann zu versteuern ist. Gehen Sie davon aus, dass das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid erstellt und gegebenenfalls auch vollstreckt. Dieser vorläufige Bescheid wird nach Auflösung der Erbengemeinschaft in einen endgültigen Bescheid geändert. Damit verbunden ist auch die konkret vom jeweiligen Empfänger zu entrichtende Erbschaftssteuer. Nachforderungen werden umgehend erhoben, die Rückerstattung von Überzahlungen kann hingegen schon mal etwas länger dauern. Gerade bei großen Vermögen empfiehlt es sich, die Bescheide noch einmal prüfen zu lassen. Aus Erfahrung wissen wir, dass in Deutschland immer noch viel zu viele Steuerbescheide falsch sind. Das gilt besonders bei der Erbschaftssteuer. Der Grund liegt in den komplizierten und für Laien nicht nachzuvollziehenden Bewertungsverfahren.

Rückzug aus der Erbengemeinschaft durch Weitergabe von Erbanteilen

Wer zusammen mit anderen ein Erbe angenommen hat, dessen Auseinandersetzung sich über Jahre hinzieht und jetzt darüber nachdenkt, seinen Anteil weiterzugeben, kann das grundsätzlich tun. Die Optionen reichen vom Weiterverschenken bis hin zum Weiterverkauf. In jedem Fall tritt ein neuer Miteigentümer an der Stelle des Erben in die Gemeinschaft ein – nicht als neuer Miterbe, sondern als Inhaber eines Vermögensrechts. Doch auch für ihn ist natürlich von Interesse, wie langwierig und schwierig die Auseinandersetzung des Erbes verläuft.

Unsere Leistungen im Bereich Erbengemeinschaften

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Leistungen unseres Partnernetzwerks

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  • Außergerichtliche Regelung von Erbengemeinschaften
  • Gerichtliche Vertretung
  • Wertfestsetzung nach Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren
  • Prüfung und Erstellung von Steuerbescheiden
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt

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