Dem zuständigen Gericht vorzutragen, dass ein Testament ganz oder teilweise unwirksam ist, hat natürlich nur dann Erfolg, wenn die Begründung nachvollziehbar vorgetragen und belegt wird. Eine bloße Behauptung in der Hoffnung, dass das Gericht schon richtig urteilen möge, führt leider nicht zum gewünschten Ergebnis. Obgleich in diesen Verfahren kein Anwaltszwang herrscht, sind Sie gut beraten, einen prozesserfahrenen Anwalt von Anfang an einzubeziehen.
In der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine erste Einordnung Ihrer Situation. Wir besprechen, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können. Umfang und Kosten einer weiterführenden Beratung werden individuell vereinbart.
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