Eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man Wohnung oder Haus sofort an andere weitergibt: Wer eine Nießbrauchsregelung trifft, sichert sich die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin zu nutzen.
Wer nahe Angehörige enterben und deren Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil so weit wie möglich reduzieren möchte, sieht nicht selten eine Lösung in einer Schenkung mit Nießbrauch in Verbindung mit der 10-Jahresfrist. Aber ist das überhaupt möglich?