Wer erbt, kann trotz der erfreulichen Aussicht auf einen Vermögenszuwachs schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn die Erbschaftssteuer ist oft nicht unbeträchtlich und nicht immer wird einem Zahlungsaufschub gewährt.
Zur Absicherung des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners stehen verschiedene erbrechtliche Instrumente zur Verfügung. Über deren Vor- und Nachteile sollte man sich allerdings im Klaren sein, bevor man eine Wahl trifft.
Gerade wer sichergehen will, dass ihm nahestehende Menschen nach dem eigenen Tod abgesichert sind oder dass der Familienfrieden gewahrt bleibt, sollte frühzeitig über eine sinnvolle Nachlassregelung nachdenken.
Wer von Eltern oder Verwandten Vermögen erbt oder zu Lebzeiten übertragen bekommt, muss Schenkungs- oder Erbschaftssteuer bezahlen.
Immobilieneigentum ist in deutschen Familien die häufigste Absicherungsform. Die damit verbundenen hohen Vermögenswerte übersteigen in vielen Fällen die steuerlichen Freibeträge der späteren Erben, so dass eine Erbschaftssteuer anfällt.
Immobilieneigentümer sollten nicht zu lange mit der Übertragung des Eigenheims auf die Kinder warten.
In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die im Erbfall in erheblichem Umfang Erbschaftssteuern zahlen müssen. Um dieser Art der Besteuerung zuvorzukommen oder deren Folgen abzumildern, gibt es die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Immobilienvermögen weiterzugeben. Für alles, was zu Lebzeiten den Eigentümer wechselt, fällt folglich keine Erbschaftssteuer, sondern Schenkungssteuer an.
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