ProzessfinanzierungKein Geld für ein Gerichtsverfahren

Prozessfinanzierung
Kein Geld für ein Gerichtsverfahren

Wir helfen, auch wenn das Geld knapp ist

Viele Pflichtteilsberechtigte stehen vor der Frage, wie sie das Geld für die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs aufbringen sollen. Erben setzen manchmal genau darauf, spielen auf Zeit und hoffen einfach, dass es niemals zu einer Durchsetzung der Ansprüche kommt. Aber hier können wir helfen. Attraktive Finanzierungsangebote ab 7 % gewährleisten die Durchführung juristischer Maßnahmen, angefangen von außergerichtlichen Tätigkeiten bis hin zur gerichtlichen Beitreibung. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Recht doch noch durchsetzen zu können.

Prozessfinanzierung durch die SIAG e.G.:
Einfach, sicher, erfolgreich

Sie sind pflichtteilsberechtigt und haben Probleme, Ihren Anspruch geltend zu machen? Die Erben rücken das Ihnen zustehende Geld nicht heraus, verweigern Ihnen Auskünfte oder setzen die Höhe des Gesamtvermögens zu niedrig an? Wir helfen Ihnen, Ihr Recht wahrzunehmen.

Und so funktioniert Prozessfinanzierung bei der SIAG Sicherheit im Alter e.G.:

1
Beratung

Sie rufen uns an und besprechen Ihr Anliegen mit uns.

2
Prüfung

Wir prüfen Ihr Anliegen. Sobald wir grünes Licht geben, übernehmen wir die Kosten des Verfahrens.

3
Durchführung

Die beauftragte Kanzlei übernimmt alle gerichtlichen, aber auch außergerichtlichen Anstrengungen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

4
Auszahlung

Im Anschluss an das Verfahren wird das Geld ausgezahlt. Erst jetzt werden die Gebühren für die Inanspruchnahme der Finanzierung fällig.

Prozessfinanzierung schon ab 7 %

Wir übernehmen nach einer positiv beschiedenen Risikoprüfung die gesamte Finanzierung des Verfahrens. Hierfür werden am Ende eines erfolgreichen Verfahrens Gebühren fällig, die sich nach dem erreichten Ergebnis berechnen.

Wie diese Gebühren berechnet werden, sehen Sie hier:

StreitwertGebührenhöhe
Bis 100.000 Euro20 %
von 100.001 Euro bis 200.000 Euro15 %
von 200.001 Euro bis 500.000 Euro12 %
von 500.001 Euro bis 1.000.000 Euro10 %
Über 1.000.000 Euro7 %

Wichtig für Sie: Die Gebühren für die Übernahme einer Finanzierung richten sich ausschließlich nach dem erzielten Ergebnis. Wenn ein Pflichtanteil nicht erstritten werden kann, erfolgt hierfür folglich auch keine Rechnungslegung. Werden hingegen über den ursprünglichen Betrag hinausgehende Beträge erstritten bzw. beigebracht, so unterliegen diese ebenfalls der Abrechnungstabelle. Maßgebend für die Abrechnung ist stets die Preisübersicht, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit hatte.

Prozessfinanzierung durch SIAG Sicherheit im Alter e.G.: Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Erste inhaltliche Bewertung Ihres Anliegens - kostenfrei
  • Finanzierungsprüfung – kostenfrei
  • Bei Finanzierungszusage keine Eigenmittel für Anwalt, Gericht oder Gutachter erforderlich
  • Unbürokratische und stressfreie Durchführung, Sie müssen sich nicht mit der Gegenseite auseinandersetzen
  • Mitspracherecht, z. B. bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder beim Beschreiten weiterer Instanzen
  • Kostenübernahme bezieht sich auch auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sollten diese erforderlich werden

Als Prozessfinanzierer kennen wir die Probleme und Einwände genau, die bei Pflichtteilsverfahren zu erwarten sind und wissen auch, wo man für ein gutes Ergebnis ansetzen muss. Wir prüfen nicht nur die Ausgangslage, sondern auch die Liquidität der Gegenseite, damit es keine Überraschungen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruches gibt. Wir übernehmen nach einer positiv beschiedenen Risikoprüfung die gesamte Finanzierung des Verfahrens.

Beratung bringt Klarheit

Reden kostet nichts. Das stimmt jedenfalls bei uns. Lassen Sie uns über Ihr Anliegen reden und gemeinsam schauen, was wir für Sie tun können. Meist lässt sich schnell klären, ob die Grundsituation für Sie günstig ist, wo die Hürden im Verfahren liegen könnten und ob die Finanzierung Ihres Anliegens überhaupt möglich ist.

Neugierig geworden? Hier erfahren Sie mehr.

Pflichtteil durchsetzen – auch wenn das Geld knapp ist

Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder und deren Abkömmlinge können zwar enterbt werden. Es steht Ihnen aber trotzdem eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Erbe zu, der sogenannte Pflichtteil.

Dieser Pflichtteilsanspruch ist ganz unabhängig von der Verfügung, die jemand in seinem Testament getroffen haben mag. Er ist gesetzlich festgelegt und lässt sich daher nicht einfach umgehen, weder von der Person, die ein Testament erstellt, noch von den Erben.

Was passiert aber, wenn Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch nicht bekommen oder wenn es Streit mit den anderen Erben um die Höhe des Pflichtteils gibt?

Häufige Szenarien für eine Pflichtteilsauseinandersetzung sind:

  • Die Erben geben keine Informationen zum Erbe heraus
  • Die Erben setzen die Bemessungsgrundlage (die Höhe des vererbten Gesamtvermögens) zu niedrig an
  • Die Erben weigern sich, Auskünfte zu früheren Schenkungen zu geben
  • Die Erben weigern sich, den Pflichtteil auszuzahlen
  • Die Erben haben das Vermögen verschleiert, versteckt oder verzockt

Wenn sich Erben Ihnen gegenüber so verhalten, dann ist ihr Kalkül ziemlich offenkundig: Solange Sie als Pflichtteilsberechtigter sich keinen teuren Gerichtsprozess leisten können, sind Sie auch nicht in der Lage, Ihren Anspruch durchzusetzen, ganz egal, wie berechtigt dieser ist.

Wer sich als Pflichtteilsberechtigter in dieser Situation wiederfindet, sollte sich das nicht gefallen lassen.

Das Problem: Stillstand und kein Geld für den Prozess

Das Problem: Stillstand und kein Geld für den Prozess

Fährt sich die Auseinandersetzung fest, bleibt nur der Gang zum Gericht, um Bewegung in die Sache zu bekommen. Hierbei muss der aktiv werden, der etwas haben will. Aktiv werden heißt, Geld für Gericht und Anwalt locker machen, Geld, das viele gerade nicht verfügbar haben – denn Prozess- und Anwaltskosten sind hoch, und je höher die Summe ist, um die gestritten wird, desto höher sind auch diese Kosten.

Die Lösung: Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung ist aus der Notwendigkeit heraus entstanden, Betroffenen die Durchsetzung von Ansprüchen zu ermöglichen. Denn eines ist Fakt: Wer das Gerichtsverfahren als oftmals einziges Mittel, die Ansprüche doch noch zu bekommen, nicht bezahlen kann, bekommt gar nichts.

Eine Prozessfinanzierung ist natürlich nicht kostenfrei zu bekommen. Vielmehr wird für jede Finanzierung ein bestimmter, vorher genau festgelegter Prozentsatz fällig. Dieses Geld muss aber nicht wie bei herkömmlichen Verfahren zu Beginn der Auseinandersetzung bezahlt werden, sondern es wird erst nach Erfolg fällig.

Und das sind Ihre Vorteile:

  • Wir als Prozessfinanzierer haben ein erhebliches Interesse daran, für Sie einen Erfolg zu erzielen, da wir nur dann ausgezahlt werden
  • Auch bei längeren Gerichtsverfahren laufen Sie nicht Gefahr, dass Ihnen finanziell die Puste ausgeht
  • Egal wie der Prozess ausgeht, Sie gehen kein finanzielles Risiko ein. Ohne Prozessfinanzierung wäre das anders, da Sie auch dann die Kosten selbst tragen müssten, wenn Sie den Prozess nicht gewinnen. In diesem Fall würde es für Sie ohne Prozessfinanzierung richtig teuer werden, da alle involvierten Anwälte, d.h. nicht nur Ihre eigenen, sondern auch die Anwälte der Gegenseite, von Ihnen bezahlt werden müssten. Hinzu kommen noch die nicht unerheblichen Gerichtskosten.

Haben Sie Fragen zum Pflichtteilsergänzungsanspruch oder zur Prozessfinanzierung?

Wir beraten Sie gerne:

Pflichtteil einfordern

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Wie's gemacht wird

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