Testament aufbewahren: Diese Optionen gibt es

Testament aufbewahren:
Diese Optionen gibt es

Viele bewahren ihr Testament einfach zuhause auf

Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihr Testament bei sich zuhause aufzubewahren: in einem Ordner mit wichtigen Dokumenten oder auch an einem anderen, möglichst sicheren Ort. Diese Methode bietet gleich mehrere Vorteile: Sie ist denkbar unkompliziert, sie kostet nichts, und das Testament lässt sich jederzeit anpassen, wenn sich die Lebensumstände, der Vermögensbestand oder auch die Haltung gegenüber den ursprünglich eingesetzten Erben geändert haben sollten.

Leider gibt es aber auch eine Reihe von Nachteilen:

  • Es gibt immer das Risiko von Bränden und Einbrüchen, ein Testament kann also durchaus verlorengehen.
  • Wenn niemand weiß, dass ein Testament existiert oder wo es hinterlegt wurde, besteht die Gefahr, dass es nach dem Tod des Testamentschreibers ebenfalls nicht gefunden wird.
  • Privat hinterlegte Testamente können von Personen vernichtet oder manipuliert werden, die Zugang zum Aufbewahrungsort haben und sich eine andere Erbregelung „wünschen“. Das passiert leider häufiger, als man denkt.

Eine sinnvolle Alternative: die Hinterlegung beim Nachlassgericht

Wer ein Testament schreibt, tut das aber meist mit dem Ziel, die gesetzliche Erbfolge zu „überschreiben“. Daher ist es wichtig, dass das Testament im Falle des eigenen Todes zur Kenntnis genommen wird.

Wenn Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen, tun sie genau das: Denn beim Tod eines Menschen gibt es immer eine automatische Prüfung, ob dort eine letztwillige Verfügung hinterlegt ist.

Das notarielle Testament: automatische Hinterlegung

Notariell erstellte Testamente werden automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt. Ansonsten haben sie aber keinen Vorrang vor eigenhändigen, privat erstellten Testamenten. Vorrang hat stets die letzte Fassung eines Testaments, ganz gleich, wie und wo es verfasst wurde.

Wenn mehrere Testamente vorliegen

Manchmal gibt es gleich mehrere Testamente, die jeweils einen anderen Bereich der Erbschaft regeln. In solchen Fällen kann die Erbverteilung auch durch Zusammenführung unterschiedlicher Versionen erfolgen. Ein Beispiel: Wurde zuerst ein Testament verfasst, das das gesamte Erbe umfasst und zu späterer Zeit noch einmal ein anderes, das nur Teile des Erbes abweichend regelt, so gilt bis auf die Passage, die neu geregelt wurde, das ältere Testament weiter.

So funktioniert‘s:
Testament beim Nachlassgericht hinterlegen

  • Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Testament aktuell und rechtssicher ist. Dazu muss es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
  • Finden Sie heraus, welches Nachlassgericht für Sie zuständig ist. Dazu können Sie beispielsweise auf dieser Website Ihre Postleitzahl und/oder Ihren eingeben. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht.
  • Möglicherweise finden Sie schon auf der Website des Gerichts einen Antrag auf Hinterlegung, den Sie ausfüllen können. Falls nicht, können Sie den Antrag vor Ort ausfüllen.
  • Klären Sie, ob Sie einen Termin vereinbaren müssen oder einfach so beim Gericht vorbeikommen können.
  • Neben Ihrem Testament müssen Sie Ihren Ausweis und Ihre Geburtsurkunde beim Gericht vorlegen.
  • Sie erhalten einen Hinterlegungsschein für Ihr Testament, das zusätzlich noch im Zentralen Testamentregister der Bundesnotarkammer erfasst wird.
  • Wenn Sie Ihr Testament aus der Verwahrung herausnehmen wollen, ist das kostenfrei möglich. Sie können natürlich auch eine neue Version hinterlegen, falls Sie ihren Letzten Willen aktualisieren bzw. ändern wollen, beispielsweise weil sich Ihre Vermögenslage geändert hat oder weil Sie andere Erben einsetzen wollen.
  • Wichtig: Das Nachlassgericht überprüft nicht, ob Ihr Testament korrekt und rechtssicher ist.
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