Erbe verschuldet – kann er trotzdem erben?

Wenn Erben verschuldet sind, kann geerbtes Vermögen ganz schnell weg sein. Doch es gibt wirksame Schutzmaßnahmen dagegen – zumindest wenn früh genug gehandelt wird.

Erbe verschuldet – kann er trotzdem erben?

Geerbtes Vermögen ist im Schuldenfall oft ungeschützt

In Deutschland sind ca. 8,5 % aller Menschen überschuldet. In konkreten Zahlen ausgedrückt sind das nahezu 6 Millionen Menschen. Doch was passiert in diesen Fällen mit geerbten Vermögenswerten?

Da nur ungefähr ein Viertel aller Deutschen ein Testament gemacht hat, kann man davon ausgehen, dass in allen anderen Fällen grundsätzlich keinerlei Schutz des Vermögens im Erbfall vorliegt, wenn Erben verschuldet sind. Allerdings fehlen auch in den meisten testamentarischen Regelungen entsprechende Schutzmaßnahmen für den Fall, dass die Erben überschuldet sind. Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Viele Testamente wurden in Zeiten angefertigt, in denen derartige Szenarien wie eine Überschuldung von Erben weder vorlag noch absehbar war. Es hat schlicht und einfach keiner daran gedacht. Doch Lebensumstände können sich ändern. Allein die wirtschaftlichen Konsequenzen aus der zurückliegenden Coronazeit und die derzeitigen Probleme durch den Ukrainekrieg, um nur zwei der größeren Katastrophen unserer Zeit zu nennen, haben zu einer noch höheren Zahl von Überschuldungen sowie Insolvenzen geführt. Viele testamentarische Regelungen sind jedoch älter und wurden in Zeiten ökonomischer und gesellschaftlicher Stabilität errichtet.

Ist ein Erbe überschuldet, fällt die Erbschaft in den Bereich, der pfändbar ist, und in der Regel wird sie dann auch von den Gläubigern gepfändet. In einigen Fällen ist das ererbte Vermögen hoch genug, um die Forderungen bezahlen zu können und den Erben aus der Überschuldung wieder herauszubringen. In anderen Fällen reicht das ererbte Vermögen nicht aus, die Erbschaft wird weggepfändet und der Erbe ist immer noch überschuldet. Auch aus der Sicht der Vererbenden ist dies eine höchst unglückliche Situation. Kaum jemand wird sich über die Aussicht freuen, dass sein Erbe, für das er ein Leben lang gearbeitet hat, am Ende für die Schuldentilgung an Gläubiger eingesetzt wird.

Eine Testamentsvollstreckung als Schutz des Erbes

Wer nicht will, dass sein Erbe Gläubigern überlassen wird, muss aktiv werden und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Dafür gibt es ein wichtiges erbrechtliches Instrument: die Testamentsvollstreckung. Hierbei kann über die Erbschaft eine Art Schutzschirm gespannt werden. Wichtig zu wissen: Eine Testamentsvollstreckung kann nur durch die Vererbenden angeordnet werden. Liegt zum Zeitpunkt des Todes kein derartiger Schutz vor, ist es hierfür zu spät. Ohne Testamentsvollstreckung steht ein überschuldeter Erbe im Todesfall vor folgender Entscheidung: Lehnt er das Erbe und gegebenenfalls auch den Pflichtteil ab, so hat er den Anspruch für immer verloren. Nimmt er hingegen die Erbschaft an, wird diese gepfändet. Aus Sicht des Vererbenden, aber auch aus Sicht des Erben wäre es klüger, so lange eine Testamentsvollstreckung zum Schutz der Erbschaft zu haben, bis sich die wirtschaftliche Lage gebessert hat, beispielsweise durch eine Restschuldbefreiung am Ende eines persönlichen Insolvenzverfahrens. Der Erbe kann die Erbschaft antreten, nur eben später. Die Vermögenswerte bleiben für die Gläubiger unantastbar, wenn es richtig gehandhabt wird.

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