Gerade wer sichergehen will, dass ihm nahestehende Menschen nach dem eigenen Tod abgesichert sind oder dass der Familienfrieden gewahrt bleibt, sollte frühzeitig über eine sinnvolle Nachlassregelung nachdenken.
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Für die Planung des Nachlasses ist es nie zu früh. Auch wenn man statistisch noch einige Jahre vor sich hat, kann jederzeit etwas passieren.
Es gibt viele gute Gründe, sich frühzeitig um die Nachlassplanung zu kümmern. Ein wichtiger Grund ist die Absicherung von Ehepartnern, Kindern oder anderen Verwandten. Diese Absicherung kann sehr unterschiedlich erfolgen. Neben Geldvermögen ist die Weitergabe von Wohneigentum die wohl wichtigste Form der Absicherung. Gerade für den länger lebenden Ehepartner ist die Absicherung bei der Wohnsituation besonders häufig der entscheidende Fakt. Die Fälle, in denen eine üppige Altersversorgung vorhanden ist, werden immer seltener. Umso wichtiger ist es daher, eine eigene Immobilie nutzen zu können und nicht dem Mietpreis-Wahnsinn auf dem Wohnungsmarkt ausgeliefert zu sein.
Zu den Aspekten der Nachlassplanung gehört auch, umsichtig und vorausschauend mögliche Konflikte unter den späteren Erben zu beachten, ganz gleich, ob sich diese schon abzeichnen oder nicht. Leider nehmen noch zu viele Menschen diesen Aspekt nicht ernst genug. Wir erinnern daran, dass nur ein Viertel aller Deutschen seinen Nachlass geregelt hat. Die deutschen Gerichte befassen sich mit unzähligen Fällen von Erbstreitigkeiten, die nicht selten durch fehlende Voraussicht auf der Elternebene verursacht werden. Wer das verhindern möchte, sollte sich nicht nur mit der Frage der Verteilung befassen, sondern auch die Auswirkungen langfristiger gemeinsamer Eigentumsverhältnisse unter den späteren Erben abwägen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um auf lange Sicht Streitfälle erst gar nicht möglich machen. Eine umsichtige und vorausschauende Nachlassplanung kann das leisten. Ungeregelte, halbherzig oder gar falsch geregelte Nachlässe führen in nahezu jedem zweiten Fall zu unschönen Erbauseinandersetzungen, wenn die Streitsumme größer als 100.000 Euro ist, was bei Immobilien nur in seltenen Ausnahmefällen nicht erreicht wird.
Es ist sinnvoll, die erbrechtlichen Möglichkeiten überhaupt erst einmal zu kennen. Erst bei vollständigem Überblick wird klar, dass in bestimmten Familien- oder Vermögenssituationen einige Regelungen geeigneter als andere sind. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht vom einfachen Testament und Sonderformen des Testaments über Erbverträge bis hin zu Übertragungen von Vermögenswerten als Schenkung oder gegen eine bestimmte Gegenleistung wie Leibrente, Unterhaltsleistungen oder Pflegeleistungen. Die unterschiedlichen Regelungsinstrumente werden in unserem Blog vorgestellt, außerdem informieren wir darüber regelmäßig in unseren Online-Seminaren.
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