Die Vor- und Nacherbenregelung wird oft als Instrument zur Sicherung des Erbes für spätere Generationen eingesetzt. Eine Kompromisslösung ist die sogenannte befreite Vorerbschaft.

Wer wünscht, dass sein Erbe nach dem Tod der zunächst Erbenden weitergegeben wird, kann eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. Damit ist der Weg frei für den Weg des Erbes über mehrere Stationen. Warum könnte das wichtig sein?
Ein Beispiel: Ein Elternteil vererbt einen Teil seines Vermögens an sein Kind, es setzt das Kind aber nicht als Vollerben ein, sondern „nur“ als Vorerben. Zum Nacherben werden die Enkelkinder bestimmt. Der Grund hierfür ist, dass das zu vererbende Vermögen in der Familie bleiben soll. Im Falle einer Immobilienvererbung sorgt also die Vorerbschaft dafür, dass der Vorerbe das Erbe pfleglich behandelt und es erhält. Er kann die Immobilie nicht gegen den Willen des Nacherben verkaufen. In den meisten Fällen ist genau das gewünscht, denn es gilt, das Vermögen zusammenzuhalten, so dass eines Tages die Enkel die Immobilie erhalten können. Der Erbe kann aber diese Immobilie zwischenzeitig selber nutzen oder vermieten, unter bestimmten Umständen auch beleihen, beispielsweise um eine weitere Immobilie zu erwerben.
Eine Vor- und Nacherbschaft zielt also auf das Verweilen einer Erbschaft beim Vorerben ab, nicht auf eine freie Verfügung über das Geerbte. Wer dennoch dem Vorerben das Recht auf umfassende eigene Entscheidungen zubilligen will, kann bestimmen, dass der Vorerbe befreit wird. In diesem Fall ist der Erhalt des Erbes nicht obligatorisch, letztendlich kann der Vorerbe frei entscheiden, was mit seinem Erbe geschieht (er darf verkaufen, nicht aber verschenken). Aus der Perspektive der Nacherben ist die Situation somit alles andere als sicher – ein Punkt, den viele nicht bedenken, wenn sie über eine befreite Vorerbschaft verfügen.

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