Die Vor- und Nacherbenregelung wird oft als Instrument zur Sicherung des Erbes für spätere Generationen eingesetzt. Eine Kompromisslösung ist die sogenannte befreite Vorerbschaft.
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Wer sein Vermögen im Todesfall weitergeben will, bestimmt einen oder mehrere Erben. Wer darüber hinaus auch wünscht, dass sein Erbe nach dem Tod seiner Erben weitergegeben wird, kann eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. Damit ist der Weg frei für den Weg des Erbes über mehrere Stationen. Warum könnte das wichtig sein? Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Elternteil vererbt einen Teil seines Vermögens an sein Kind, es setzt das Kind aber nicht als Vollerben ein, sondern „nur“ als Vorerben. Zum Nacherben werden die Enkelkinder bestimmt. Der Grund hierfür ist, dass das zu vererbende Vermögen in der Familie bleiben soll. Das Kind kann nun als Vorerbe im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten über das Erbe verfügen, es muss jedoch dafür sorgen, dass das Vermögen später bei den Nacherben ankommt. Im Falle einer Immobilienvererbung sorgt also die Vorerbschaft dafür, dass der Vorerbe das Erbe pfleglich behandelt und es erhält. Er hat keinen Freibrief, mit der Immobilie zu machen, was er will, kann sie also auch nicht verkaufen. In den meisten Fällen ist genau das gewünscht, denn es gilt, das Vermögen zusammenzuhalten, so dass eines Tages die Enkel die Immobilie erhalten können. Der Erbe kann aber diese Immobilie zwischenzeitig selber nutzen oder vermieten, unter bestimmten Umständen auch beleihen, beispielsweise um eine weitere Immobilie zu erwerben. Alles unter der Bedingung, und das ist der entscheidende Punkt, dass die geerbte Immobilie nicht in Gefahr gebracht wird.
Eine Vor- und Nacherbschaft zielt also auf das Verweilen einer Erbschaft beim Vorerben ab, nicht auf eine freie Verfügung über das Geerbte. Wer dennoch dem Vorerben das Recht auf umfassende eigene Entscheidungen zubilligen will, kann bestimmen, dass der Vorerbe befreit wird. In diesem Fall ist der Erhalt und die Weitergabe des Erbes nicht obligatorisch, letztendlich kann der Vorerbe frei entscheiden, was mit seinem Erbe geschieht. Aus der Perspektive der Nacherben ist die Situation somit alles andere als sicher – ein Punkt, den viele nicht bedenken, wenn sie über eine befreite Vorerbschaft verfügen. Anders ausgedrückt: Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit befreitem Vorerbe regelt eigentlich nur den sicheren Übergang auf den Vorerben, mehr nicht, denn alles andere kann der Vorerbe nach Belieben ändern.
Wer sein Erbe über mehrere Stationen vererben will, hat aber weitere Möglichkeiten. Zu nennen wäre hier zum einen der Erbvertrag. Auch die Testamentsvollstreckung ist ein geeignetes Mittel und im praktischen Alltag oftmals praktikabler zu handhaben als die Vor- und Nacherbschaft. Welches der genannten juristischen Instrumente das jeweils beste ist, hängt nicht zuletzt von den Beteiligten und deren praktischen Möglichkeiten ab, mit dem Erbe umzugehen, aber auch von den Wünschen des Vererbenden.
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