Millionen Deutsche haben Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Alle diese Immobilien werden früher oder später an die Erben weitergegeben. Hierbei ist viel zu beachten. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Weitergabe? Kann ich Erbschaftssteuern vermeiden? Wie wird mein Ehepartner bestmöglich abgesichert? Wie stelle ich sicher, dass das Immobilienvermögen nicht nur bei den Kindern ankommt, sondern auch dort für Jahrzehnte bleiben kann, ganz gleich, was auch immer passiert? All diese Fragen gehören zu einer umsichtigen erbrechtlichen Entscheidung. Doch wie findet man die richtige Regelung?
Testament-und-Erbe.de schützt mit umfangreichen Service- und Informationsangeboten, angefangen von kostenfreien Orientierungsgesprächen mit Nachlassexperten bis hin zur Unterstützung bei Fragen der Vermeidung von Erbschaftssteuern, der Absicherung von Angehörigen oder auch der vorausschauendem Schutz vor Erbstreitigkeiten durch unser anwaltliches Partnernetzwerk.
Die Weitergabe von Mehrfamilienhäusern ist schon wegen der enormen Wertsteigerungen, die diese Immobilien über viele Jahren hatten, eine Herausforderung für viele Familien. Hier können schnell große und vor allem sehr teure Fehler gemacht werden. Schon allein der richtige und gesetzeskonforme Wertansatz der Immobilie bei der Weitergabe und die damit verbundenen Steuerfolgen führen leider häufig zu einer gedanklichen Verdrängung. Doch Wegschauen hilft nicht. Wir alle kennen Fälle, in denen Versäumnisse bei der Nachlassplanung die Immobilie gekostet hat. Doch das ist vermeidbar. Wissen und die richtige Planung sind entscheidend, um nicht die Immobilie den Forderungen des Finanzamtes opfern zu müssen.
Wir, die SIAG Sicherheit im Alter e.G., haben mit unserem Internetangebot die Möglichkeit geschaffen, die Probleme bei der Weitergabe größerer Objekte zu lösen. Unser anwaltliches Partnernetzwerk hilft bei der Optimierung der Übergänge, der steuerlichen Wertfestsetzung, der Reduzierung steuerlicher Belastungen und der umsichtigen Weitergabe, um jegliches Konfliktpotential auch auf lange Sicht zu vermeiden - Alles in allem eine Aufgabe, die viel Erfahrung und Kompetenz erfordert.
Zu den Sonderfällen bei der Nachlassplanung gehören neben denkmalgeschützten Immobilien auch Immobilien auf Erbbaupacht. Diese genießen einen Sonderstatus bei der Erbschaftssteuer, sind jedoch nicht vollständig vom dynamisch wachsenden Immobilienmarkt losgelöst.
Oft sind neben Wohnimmobilien auch Gewerbeimmobilien im Eigentum und müssen ebenfalls in die Nachlassplanung eingebunden werden.
Auch die große Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe mit den dazugehörenden Flächen können als Sonderfälle angesehen werden. Wegweisende neue Urteile können zu enormen Steuererleichterungen führen. Wichtig bei allen Sonderfällen: Es kommt auf den Einzelfall an.
Die Weitergabe dieser Objektarten auf kommende Generationen werden aufgrund der Besonderheiten nur von wenigen Fachleuten deutschlandweit beherrscht. Wir sind stolz darauf, dass wir im Interesse unserer Nutzer einige dieser hochspezialisierten Fachleute für eine Zusammenarbeit mit der SIAG Sicherheit im Alter e.G. und unserem Internetangebot gewinnen konnten.
Millionen Deutschen haben Immobilien, meist zu eigenen Wohnzwecken. In vielen Fällen werden Immobilien aber auch vermietet. Jeder weiß, dass es gewaltiger Anstrengungen bedarf, diese Vermögenswerte überhaupt erst einmal aufzubauen und zu erhalten.
Spätestens bei der Gestaltung der Nachlassregelung lohnt sich ein genauerer Blick auf potenzielle Belastungen durch die Erbschaftssteuer. Besonders Erben von Immobilieneigentum erleben gerade, was es bedeutet, die Forderungen des Finanzamtes erfüllen zu müssen. Die Preistendenz bei Immobilien geht trotz einiger Schwankungen übrigens stets weiter nach oben, so dass immer mehr Erben früher oder später Erbschaftssteuer zahlen müssen. Wer ausschließlich Immobilien, aber nicht ausreichend Bargeld erbt, den trifft es besonders schlimm, da das Finanzamt zunehmend auf eine zügige Steuerzahlung drängt. Die Folge sind Verkäufe unter großem Zeitdruck bis hin zu Notverkäufen, um die Steuer bezahlen zu können. Wer eine Stundung gewährt bekommt, die übrigens alles andere als sicher ist, zahlt für das Recht auf spätere Zahlungen hohe Zinsen.
Wichtig zu wissen: Um die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden, gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Meist handelt es sich dabei jedoch um Maßnahmen, die der künftige Erblasser zu Lebzeiten ergreifen muss; nach dessen Tod gibt es für die Erben praktisch keine Möglichkeiten mehr, die Steuerlast zu reduzieren. Testament-und-Erbe.de bietet Ihnen ein breites Spektrum an Informationsmöglichkeiten rund um den Themenbereich Immobilien und Steuern, angefangen mit einer Reihe kostenfreier Webinare, leicht verständlichen Textbeiträgen, kostenfreien Orientierungsgesprächen bis hin zum individuellen Beratungsgespräch zur Optimierung der Erbschaftssteuer durch erfahrene Rechtsanwälte. Darüber hinaus helfen Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte und Fachanwälte, bestehende Nachlassregelungen – vom Testament über den Erbvertrag bis hin zu Schenkungs- bzw. Übertragungsverträgen – zu prüfen und bei Bedarf nachzubessern.
Nutzen Sie die kostenfreien Webinare von Testament-und-Erbe.de. Erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht informieren Sie über die wichtigsten Aspekte bei der Regelung von Erbschaften, weisen auf häufige Fehler hin und helfen Ihnen, Angehörige abzusichern sowie Erbschaftssteuern zu sparen. Im Anschluss an die Webinare haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu Ihren speziellen Anliegen zu stellen.
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