Testament widerrufen – wie geht das?

Prinzipiell lässt sich jedes Testament abändern oder zurücknehmen, wenn sich die Umstände oder die eigenen Wünsche geändert haben. Bei manchen Testamentarten ist dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Testament widerrufen – wie geht das?

Testamente fallen in ganz unterschiedliche Kategorien: So gibt es beispielsweise das Ehegattentestament, bekannt auch als Berliner Testament, das Geschiedenentestament, das Testament mit Enterbung bestimmter Angehöriger, das Behindertentestament, das Testament mit Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft und viele andere mehr.

Grundsätzlich kann man zwischen Einzeltestamenten und gemeinschaftlichen Testamenten unterscheiden. Auch gibt es Unterschiede in der Art und Weise, wie ein Testament errichtet wird, ob eigenhändig (also allein und ohne fachliche Unterstützung) oder mit der Hilfe eines Notars.

Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten des Testaments.

Der Widerruf des Testaments

Prinzipiell gilt, dass beide Testamentarten – das private eigenhändige wie das notarielle Testament – widerrufen werden können. Bei Testamenten, die von Einzelpersonen errichtet wurden, reicht ein eindeutiger Widerruf. Wer will, kann auch ein neues Testament verfassen, das dann das vorherige Testament ersetzt. Hierbei ist es völlig egal, ob das Testament von Hand geschrieben oder notariell beurkundet wurde. Ein neues Testament ersetzt grundsätzlich das bisherige. Beim eigenhändigen Testament sollten Sie darauf achten, die alte Fassung zu vernichten, damit es später keine Verwirrung gibt. Auch Änderungen des ursprünglichen Testaments sind möglich: Anstelle von Streichungen und Korrekturen im bereits existierenden Testament sollte man sie als Zusatz anhängen. Auch dieser Zusatz muss handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein.

Wer ein notarielles Testament durch eine neue Fassung ersetzt, hat natürlich die Gebühren für das vorherige Testament umsonst bezahlt, doch manchmal gibt es gute Gründe, ein neues Testament zu verfassen oder auch eine ganz andere Form der Nachlassregelung zu finden. Gerade vermögende Erblasser gelangen oft zu der Erkenntnis, dass ein Festhalten am Testament zu einer enormen Steuerbelastung führen würde. Viele Testamente, die in den 80er oder 90er Jahren noch sinnvoll und richtig waren, sind heute wegen der stark gestiegenen Werte von Immobilien sehr ungünstig. Auch persönliche Gründe führen immer wieder zur Änderung testamentarischer Regelungen.

Wie ist es mit gemeinschaftlichen Testamenten?

Wer gemeinsam mit seinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ein Testament errichtet hat, kann dieses auch ganz einfach widerrufen, sofern der Partner dieser Änderung zustimmt. Schon schwieriger, aber nicht unmöglich wird es, wenn nur ein Ehepartner das Testament ändern oder aufheben will. In diesem Fall ist eine notarielle Änderung notwendig.

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Die Abänderungsbefugnis

Viele in den letzten Jahren entstandene Testamente enthalten eine sogenannte Abänderungsbefugnis für den länger lebenden Partner. Die ermöglicht es, nach dem Tod des zuerst versterbenden Partners Änderungen vorzunehmen. Das kann Fluch und Segen gleichermaßen sein: Immer wieder kommt es vor, dass größere Vermögenswerte nicht bei den gemeinsamen Kindern ankommen, weil die Abänderungsbefugnis den länger lebenden Ehepartner dazu verleitet hat, die gemeinsam angeschafften Immobilien lieber dem neuen Lebenspartner statt den gemeinsamen Kindern zu vererben. Eheleute, die keine Abänderungsbefugnis vereinbart haben, sind dagegen nach dem Tod des Erstversterbenden verpflichtet, Geist und Buchstaben des Testaments zu erfüllen. Eine Änderung des Testaments ist dann nicht mehr möglich.

Fazit

Ein Testament schreiben ist einfach, allerdings passieren dabei schnell Fehler, und diese Fehler können unbeabsichtigte Folgen haben. Lassen Sie sich also beraten. Denn wer ein Testament machen will, sollte sicher sein, dass es sich dabei um die richtige Form der Absicherung und Nachlassregelung handelt. Auch wer bereits ein Testament hat, sollte dies im Zweifelsfall prüfen lassen. Außerdem empfiehlt es sich, das Testament von Zeit zu Zeit auf seine Aktualität zu überprüfen – gerade wenn sich die Familiensituation oder andere Lebensumstände geändert haben.

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