
Wenn Auskünfte nur unter Druck gewährt werden
Sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte, die von anderen Erben keine oder falsche Auskünfte erhalten, haben die Wahl: Sie können entweder auf den Anspruch verzichten oder die Auskünfte gerichtlich erzwingen. Für den gerichtlichen Weg steht ein ganzes Arsenal juristischer Instrumente zur Verfügung. Eines davon ist die Auskunftsklage – erfahren Sie hier, was Sie damit erreichen können.
Besprechen Sie Ihre Ausgangslage im kostenlosen Erstgespräch. So können Sie die nächsten Schritte zur Auskunft über den Nachlass einordnen.
Auskunftsklagen sind keine umfänglichen Leistungsklagen und daher deutlich billiger. So werden diese Verfahren in der Regel mit einem Streitwert angesetzt, der lediglich zwischen 10 und 30 Prozent vom Wert einer Leistungsklage entspricht.
Hinzu kommt, dass diese Verfahren bei den Gerichten schneller angesetzt werden und keine mehrjährige Wartezeit erfordern, bis es einen Beschluss gibt, wie das beispielsweise an Landgerichten der Fall ist.
Unser Tipp: Um Zeit und Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen eine Stufenklage, also zusätzlich zur Auskunftsklage bereits eine anschließende Leistungsklage zu beantragen. Beide Klageverfahren zusammen genommen führen zu geringeren Gerichtskosten als beide Verfahren getrennt. Wenn die Anwälte bereits zu Beginn des Verfahrens so viel Druck aufbauen, dass nach der Auskunftsklage die anschließende Leistungsklage nicht mehr notwendig ist, weil Sie bekommen haben, was Sie wollten, können Sie den Antrag wieder zurücknehmen. In diesem Falle werden die Gerichtskosten deutlich reduziert. Aus Erfahrung wissen wir, dass das ein weiteres starkes Signal an die Erben ist, das zeigt, dass Sie es ernst meinen mit der Durchsetzung.
Wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und entsetzt darüber sind, wie Sie mit Ihrem Ansinnen nach Auskunft behandelt werden, sollten Sie zügig die Weichen stellen, um von den Erben überhaupt ernstgenommen zu werden. Hierbei können wir Ihnen helfen.
Wenn Sie hingegen bereits seit geraumer Zeit mit einem Anwalt zusammenarbeiten und noch immer nicht weitergekommen sind, sollten Sie sich fragen, was der Anwalt bisher überhaupt unternommen hat. Dass man mit einem anwaltlichen Schreiben an die Gegenseite anfängt, ist klar, doch es passiert ziemlich selten, dass man damit schon ans Ziel gelangt. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen weitere Schritte zeitnah erfolgen. Sind diese Schritte bislang nicht erfolgt, ist das ein klares Zeichen, dass dem Anwalt Ihr Anliegen nicht ganz so wichtig ist oder er oder sie sich mit dieser Materie nicht ganz so gut auskennt.
Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte Sie als Nächstes unternehmen sollten oder wenn Sie bislang nicht weitergekommen sind, können Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen.
Alles richtig machen: So können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einfordern
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