Feststellungsklage

Feststellungsklage

Wie ist die rechtliche Lage wirklich?

Ist die rechtliche Lage nicht eindeutig oder nicht allen klar, können Sie Klarheit mit einer Feststellungsklage herstellen. Der Vorteil: Bei einer Feststellungsklage wird nicht über die Höhe eines Anspruchs, sondern über die Zulässigkeit einzelner Aspekte entschieden. Steht ein Rechtsanspruch erst einmal fest, werden häufig weiterführende Verfahren überflüssig, da hierdurch die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung auf allen Seiten deutlich steigt.

Auskunftsklage Streit um Erbe und Pflichtteil

Feststellungsklage – ein erster Schritt zur Durchsetzung des Pflichtteils

Nicht immer gleich das große Schwert auspacken

Niemand hat ein gesteigertes Interesse, sein Geld mit vollen Händen für etwas herauszuwerfen, das keine Aussicht auf Erfolg hat. Das gilt auch für die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche aus Erbe und Pflichtteil. Eine Seite ist davon überzeugt, dass ein Anspruch besteht, die andere Seite nicht. Was gilt dann?

Um das herauszufinden, muss nicht immer gleich der große Prozess geführt werden, bei dem es um alles oder nichts geht. Auch für das Erbrecht bietet die deutsche Rechtsprechung die Möglichkeit, große Gerichtsprozesse zu entschlacken, indem wichtige Nebenaspekte in gesonderten Verfahren vorab geklärt werden können, beispielsweise ob tatsächlich ein Anspruch besteht. Meist bietet sich hierfür das spezielle Verfahren der Feststellungsklage an.

Mit der Feststellungsklage können Sie ganz unterschiedliche Ziele erreichen

Bei einer Feststellungsklage befasst sich das Gericht nicht mit der Höhe Ihres Anspruches, denn dies kann mitunter Jahre dauern. Stattdessen konzentriert sich das Gericht tatsächlich nur auf die Frage, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Wenn Sie in diesem Verfahren Recht bekommen, sind Sie bereits einen ganz großen Schritt weiter, denn wenn gerichtlich geklärt ist, dass Sie diesen Anspruch tatsächlich haben, müssen Sie sich nicht mehr mit der bangen Frage nach dem generellen Ausgang eines Verfahrens und mit den eigenen Erfolgsaussichten beschäftigen. Stattdessen können Sie Ihren Fokus nun auf die Durchsetzung Ihres Anspruchs legen, egal ob dieser in einer Geldzahlung oder der Herausgabe von Vermögensgegenständen liegt.

Eine gewonnene Feststellungsklage bringt Ihnen also Klarheit in der Sache, nicht aber in der Höhe Ihrer Ansprüche. Nehmen wir einmal an, dass Sie als enterbter Familienangehöriger gerichtlich geklärt haben, dass das Testament des Verstorbenen, der Sie vom Erbe ausgeschlossen hat, für unwirksam erklärt wurde. Ihnen ist es gelungen, zusammen mit Ihrem Anwalt nachzuweisen, dass der Testamentsverfasser zum Zeitpunkt des Verfassens des Testaments nicht testierfähig war. Das passiert übrigens häufiger als allgemein bekannt. Sie sind jetzt plötzlich nicht mehr Pflichtteilsberechtigter, sondern Erbe. Ihnen steht als nächster Schritt also eine Erbauseinandersetzung bevor.

Feststellungsklagen können ganz unterschiedliche Anträge enthalten. Eine Feststellungsklage kann auch darauf abzielen, dass die Wertbestimmung eines einzelnen Vermögensgegenstandes nach einem bestimmten Bewertungsverfahren zu erfolgen hat, andere Bewertungsverfahren hingegen unzulässig sind – zumindest, wenn Ihr Anwalt den Antrag gut begründet hat.

Da wir seit Jahren mit den unterschiedlichsten Sachverhalten im Erb- und Pflichtteilsrecht befasst sind und hunderte Verfahren geführt haben, kennen wir auch die Probleme fehlerhafter Wertansätze bei Immobilien. Gerade bei der Auseinandersetzung um Immobilien gibt es große Auswirkungen auf die Verteilung, wenn im Rahmen einer Feststellungsklage das Gericht einen anderen Bewertungsmaßstab festgelegt hat.

Eine Feststellungsklage kann auch den außergerichtlichen Weg gangbarer machen

Die Möglichkeit, eine teure oder möglicherweise länger dauernde Leistungsklage zu vermeiden, erhöht sich deutlich, wenn Ihr genereller Anspruch vorher durch ein Gericht festgestellt und bestätigt wurde. In diesem Fall kann sich Ihr Anwalt auf ein gutes Ergebnis in einer außergerichtlichen Einigung konzentrieren. Ohne anwaltliche Unterstützung sollten Sie die Verhandlung auf gar keinen Fall angehen, da die Gegenseite dies als Zeichen der Schwäche auslegen könnte. Nur wenn im Hintergrund latent ein Gerichtsprozess droht, halten Sie den nötigen Druck aufrecht. Denn wenn Ihnen das Ergebnis oder die Mitarbeit der Erben nicht passt, führen Sie das mit der Feststellungsklage begonnene Verfahren einfach fort. Diese Aussicht veranlasst die Gegenseite oft dazu, sich flexibler zu zeigen.

Wenn die Feststellungsklage nur ein erster Schritt ist

Wenn Sie mittels einer Feststellungsklage Klarheit über Ihren generellen Anspruch haben, können Sie Ihr Recht auch weiter in einem anschließenden Verfahren auf dem Gerichtswege suchen. In diesem zweiten Verfahren geht es jetzt nur noch um die Höhe des Anspruchs: dabei handelt es sich um eine sogenannte Leistungsklage.

Sie sollten wissen, dass in diesen Verfahren, die in den allermeisten Fällen aufgrund der Höhe der Forderungen vor Landgerichten zu führen sind, genereller Anwaltszwang herrscht. Beide Seiten müssen sich also durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Der Anwalt der einen Seite muss nun die genauen Forderungen in der Höhe darlegen und begründen; auf der Gegenseite geht es dagegen um die Abwehr überhöhter Forderungen.

Mit einer Feststellungsklage schneller und billiger zur Wahrheit finden

Es empfiehlt sich nicht in allen Fällen, eine Feststellungsklage einzuleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn Ihre Ansprüche oder die Zuständigkeiten von vornherein klar sind, können Sie diesen Schritt überspringen. Stattdessen sollte Ihr Anwalt dann direkt eine Leistungsklage einreichen, anstatt zunächst mit einer Feststellungsklage unter deutlich geringerem Einsatz erst einmal die Erfolgsaussicht einer Leistungsklage zu ermitteln.

Gute Anwältinnen und Anwälte werden stets versuchen, das schnellste und beste Ergebnis zu erreichen und sich mit Ihnen hierbei abstimmen. Feststellungsklagen sind neben Auskunftsklagen ein gutes Mittel, große und langwierige Verfahren möglichst zu vermeiden, die Gegenseite aber trotzdem in Bewegung zu bringen und bestenfalls auch ohne großen Aufwand gute Ergebnisse zu erzielen. Aber selbst wenn es nicht anders geht und eine Leistungsklage unvermeidlich erscheint, ist eine vorgeschaltete Feststellungsklage aufgrund der Anspruchsbestätigung schon der halbe Erfolg für Sie als Kläger.

Übrigens, gerichtliche Auseinandersetzungen können ganz schön ins Geld gehen. Auch aus diesem Grunde sind Feststellungsklagen interessant, da diese im Vergleich zu einer Leistungsklage deutlich günstiger sind.

Die Kosten eines Verfahrens sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie können mit den Anwälten oder dem Gericht also nicht darüber verhandeln. Und aufgrund der Forderungshöhen sind diese Gebühren nicht gerade niedrig. Natürlich haben die wenigsten irgendwo ein paar Tausend Euro herumliegen, die nur darauf warten, für ein Gerichtsverfahren eingesetzt zu werden. Wenn Sie derzeit nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit der Prozessfinanzierung – stressfrei und ohne Risiko. Vermeiden Sie, Ihren Anspruch wegen fehlender Geldmittel für immer zu verlieren.

Unsere Beratungspakete:

Service-Paket 1

Orientierungsberatung rund um Ihren Pflichtteilsanspruch

Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch anmelden und was Sie tun sollten, wenn die Erben Probleme machen.

KOSTENLOS

Service-Paket 2

Müssen Sie wirklich vor Gericht ziehen?

Wir besprechen mit Ihnen die richtige Strategie zur Durchsetzung Ihres Anspruches und zeigen angemessene Lösungswege auf.

199 EUR (inkl. MwSt.)

Service-Paket 3

Prüfung Ihres Pflichtteilsanspruches

Wie hoch ist Ihr Anspruch wirklich? Haben Sie etwas übersehen? Wir finden es heraus.

Preis auf Anfrage
(Vorgespräch kostenfrei)

In diesen Bereichen des Erbrechts ist eine Feststellungsklage besonders sinnvoll:

  • Gerichtliche Klärung unklarer Passagen in Testamenten oder sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • Feststellung von generellen Erb- oder Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung der Gültigkeit von Urkunden, z. B. Testamenten
  • Bei Uneinigkeit von Bewertungsmaßstäben beim Nachlasswert
  • Zur Klärung von Zuständigkeiten, z. B. von Gerichten
  • Zur Klärung von besonderen Interessen an einem Verfahren
  • Zur Klärung von Zulässigkeiten weiterer Klagemöglichkeiten, z. B. von Leistungsklagen

Weiterlesen: Was Sie mit einer Auskunftsklage erreichen können.

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