Berliner Testament ändern und wie es geht

Was ist ein Berliner Testament und wie kann man das Berliner Testament richtig ändern? Hier zeigen wir Ihnen Möglichkeiten und Grenzen dieses beliebten Nachlassregelungsinstruments

Berliner Testament ändern und wie es geht

Ihr Vermögen können Sie mit der gesetzlichen Erbfolge oder per Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag nach Ihrem Tod an die Erben weitergeben. Ab dem 50. Lebensjahr wird den meisten klar, dass die Weitergabe vorbereitet werden muss und so verwundert es nicht, dass sich viele für das Berliner Testament, also die Weitergabe des Vermögens zunächst an den länger lebenden Ehepartner entscheiden. Was viele dabei nicht beachten, ist der Umstand, dass sich die Familien- und die Vermögenssituation aus den verschiedensten Gründen ab diesem Zeitpunkt noch grundlegend ändern kann. Hinzu kommen regelmäßige Gesetzesänderungen, die es von Zeit zu Zeit notwendig machen, das Berliner Testament darauf zu überprüfen, ob es der aktuellen Situation noch gerecht wird. Oft ergibt sich nämlich die Notwendigkeit, das Testament zu ändern oder es gegen eine bessere Regelung auszutauschen. Wir zeigen Ihnen, wann und wie Sie Ihr Berliner Testament ändern können.

Was man beachten sollte, wenn man ein Berliner Testament ändern möchte

Ein Testament kann nachträglich durch bestimmte Passagen ergänzt oder auch völlig verändert und sogar widerrufen werden, falls das nötig ist. Unbedingt beachten: Jede Änderung des Berliner Testaments muss juristisch einwandfrei sein. Das gilt nicht nur für das Berliner Testament, sondern auch für jedes andere Testament. Bei Testament-und-Erbe.de zeigen wir Ihnen, wann und wie Sie Ihr Berliner Testament sowie andere Testamentsarten ändern können und in welche Fallen Sie bei der testamentarischen Absicherung nicht tappen sollten.

Ein Berliner Testament zu ändern, kann kompliziert sein

Unter einem Berliner Testament versteht man ein Testament, in dem entweder Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ihren Nachlass gemeinsam regeln. Dabei setzen sich die beiden Partner jeweils gegenseitig als Alleinerben des Vermögens ein. Wenn Sie ein Berliner Testament ändern möchten, wird es kompliziert, da es auf die Passagen ankommt, die geändert werden sollen. Nicht jede Änderung, die gewünscht wird, kann auch vorgenommen werden. Um zu vermeiden, dass eine Änderung ungewollt zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führt oder die gewünschte Änderung unwirksam ist, sollte in jedem Fall eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Das Berliner Testament ändert die Erbfolge

Durch diese Sonderform des Testaments können sich die beiden Partner gegenseitig finanziell absichern. Gleichzeitig wird die gesetzlich festgelegte Erbfolge außer Kraft gesetzt. Nach dem Tod des ersten Partners erbt nunmehr der länger lebende Ehepartner das gesamte Vermögen des verstorbenen Ehepartners. Damit ist der Zweck des Berliner Testaments erfüllt. Weiterführende Regelungen sichern, dass nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners das gesamte Erbe auf die Kinder oder andere Erbberechtigte übergeht. Niemand muss ein Berliner Testament im Falle einer Ehescheidung ändern. Falls sich die Eheleute scheiden lassen, wird das Berliner Testament automatisch mit der Scheidung unwirksam.

Berliner Testament durch Widerruf ändern

Ein Testament durch Widerruf zu ändern, ist möglich. Bei einseitigen Verfügungen werden die Passagen geändert, in denen ein Ehepartner etwas erklärt hat, ohne dass vom Ehepartner das Gleiche verlangt wird. Im Gegensatz hierzu gibt es die wechselseitige Verfügung. Bei dieser erklären beide Eheleute, dass im Todesfall beispielsweise ein bestimmter Anteil an einer Immobilie dem jeweils anderen Ehepartner zufallen soll.

  • Die einseitige Verfügung lässt sich im Berliner Testament ohne Zustimmung des Ehegatten ändern.
  • Wechselseitige Verfügungen können gemeinsam zu Lebzeiten widerrufen oder geändert werden.
  • Einseitiger Widerruf wechselseitiger Verfügungen zu Lebzeiten: Wenn die Ehegatten sich nicht einig sind, können sie auch jeweils einseitig wechselseitige Verfügungen widerrufen. Dies ist sowohl ganz als auch teilweise möglich, muss aber, um Gültigkeit zu entfalten, vor einem Notar erklärt werden. Zudem ist es wichtig, dass die Widerrufserklärung dem Ehegatten zugestellt wird.
  • Einseitiger Widerruf nach dem Tod des Ehegatten: Es ist möglich, das Berliner Testament zu ändern, nachdem der Ehegatte verstorben ist. Allerdings kann jetzt nur ein einseitiger Widerruf des überlebenden Ehegatten hinsichtlich seiner eigenen einseitigen Verfügungen vorgenommen werden. Die Verfügung eines verstorbenen Ehepartners zu ändern, ist nicht mehr möglich.

Berliner Testament ändern – Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer

Problematisch kann beim Berliner Testament die Erbschaftssteuer sein. Das Berliner Testament kann sich für die Kinder als letztendlich Erbende als ein großer Nachteil erweisen, da sie erst das Vermögen erben, nachdem beide Eltern verstorben sind. In diesem Fall ist das Vermögen meist deutlich höher als nach dem Tod des ersten Elternteils und somit ist auch die zu bezahlende Steuer entsprechend höher, zumal dann auch nur noch die Steuerfreiträge des länger lebenden Ehepartners zur Verfügung stehen.

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Besonders bei Immobilienvermögen lohnt es sich, ein Berliner Testament von Zeit zu Zeit auf erbschaftssteuerliche Belastungen für die Erben zu prüfen, wenn nötig zu ändern oder gänzlich durch andere Regelungen zu ersetzen, um die Steuerlast für die späteren Erben zu mindern. Eine Alternative könnte hier eine Schenkung zu Lebzeiten sein, die für die Kinder finanziell günstiger ist. Jedoch ist hier viel zu beachten, da bei Schenkungen zu Lebzeiten im Gegensatz zu Testamenten, in denen lediglich die Verteilung von Vermögenswerten regelbar ist, meist auch die Absicherung der Erben und der Immobilien auch in schwierigen Lebenssituationen geregelt werden kann.

Mit unserer Hilfe das Berliner Testament richtig ändern

Unser Portal mit dem Schwerpunkt erbrechtliche Vermögensnachfolge kann Ihnen dabei helfen, offene Fragen in Ihrem individuellen Fall juristisch korrekt zu lösen. Die fachliche Betreuung von Testament-und-Erbe.de erfolgt durch einen Fachanwalt für Erbrecht mit 20-jähriger Berufserfahrung.

Bei Testament-und-Erbe.de haben Sie die Möglichkeit, kostenfreie themenbezogene Live-Webinare durch Fachanwälte zu nutzen. Darüber hinaus können Sie die Belastungen der Erbschaftssteuer durch verschiedene Steuerrechner ermitteln und auch die Höhe von Erb- und Pflichtteilsansprüchen inkl. Pflichtteilsergänzungsansprüchen herausfinden.

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit ein kostenloses Orientierungsgespräch mit einem Anwalt in Anspruch nehmen.

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Warum sollten Sie Ihr Berliner Testament ändern, wenn Sie als Ehegatten im Ausland leben?

Wenn Sie sich als Ehepaar für ein Berliner Testament entscheiden, wie viele Paare in Deutschland, so ist das innerhalb von Deutschland kein Problem. Sobald Sie jedoch Ihren Wohnsitz ins Ausland (in der EU oder in ein Drittland) verlegen, müssen Sie prüfen, ob das Berliner Testament dort überhaupt anerkannt wird. Falls nicht, sollte es auf das Recht des jeweiligen Landes angepasst werden und, sofern das sinnvoll ist, eine entsprechende Rechtswahlklausel bekommen. Wer das nicht macht, läuft Gefahr, dass das Testament ungültig wird und an seine Stelle die gesetzliche Erbfolge des Landes tritt, in dem Sie sich zum Zeitpunkt des Erbfalles aufhalten.

Wie ist das Berliner Testament zu ändern, um den Pflichtteilsanspruch zu regeln?

Wer beabsichtigt, mit einem Testament den Ehepartner abzusichern und dabei die Pflichtteilsansprüche der Kinder aus der Welt zu schaffen, liegt falsch. Es ist nicht möglich, den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch der Kinder auszuschließen. Testamente sind dafür grundsätzlich nicht geeignet. Dafür muss man auf einen Erbvertrag oder auf einen Pflichtteilsverzicht, zum Beispiel im Gegenzug für eine Schenkung zu Lebzeiten ausweichen.

Wie lässt sich auch nach dem Tod des Ehegatten das Berliner Testament leicht ändern?

Das Berliner Testament ist in der Regel eine wechselseitige Verfügung, die nur von beiden Partnern gemeinsam geändert oder widerrufen werden kann. Damit Änderungen auch nach dem Tod des Partners für den überlebenden Partner noch möglich sind, sollte von Anfang an ein Änderungsvorbehalt darin aufgenommen werden. Dies erlaubt auch eine spätere Änderung der Erbfolge.

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