Jeder sollte ein Testament oder eine andere erbrechtliche Regelung machen, um ganz klar festzulegen, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
Über ein Testament oder mit einem darin enthaltenen Vermächtnis können Sie Erben und Nacherben bestimmen sowie Vermächtnisnehmer einsetzen, einen Teil Ihres Vermögens an Freunde vermachen, aber auch Personen enterben. Wenn Sie nichts von alledem zu Lebzeiten veranlassen und auch keinen Erbvertrag mit den Erben abschließen, tritt nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Es kommt auch vor, dass Sie nur einen einzigen Erben einsetzen möchten oder dass Ihr Vermögen an eine Stiftung oder Organisation gehen soll. Zu beachten ist in diesem Fall, ob und in welcher Höhe der eingesetzte Erbe Pflichtteilsansprüche zu erfüllen hat.
Testament-und-Erbe.de hat neben Vorlagen für andere Testamentsarten auch ein Muster eines Testaments für Alleinerben für Sie vorbereitet. Bevor Sie jedoch Ihr Erbe mit einem Testament regeln wollen, sollte Ihnen klar sein, was mit einem Testament regelbar ist und was nicht. Hierzu steht Ihnen bei Testament-und-Erbe.de neben umfangreichen Info- und Serviceangeboten ein Partnernetzwerk erfahrener Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht zur Seite, um alle wichtigen Fragen rund ums Erbe zu beantworten.
Egal, ob Sie ein Testament für einen Alleinerben erstellen oder in Ihrem Testament mehrere Erben berücksichtigen wollen, Sie haben grundsätzlich stets die Wahl zwischen zwei Optionen:
Dafür müssen Sie über 18 und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sein, außerdem müssen Sie lesen und schreiben können. Nur so können Sie das Testament selbst handschriftlich verfassen.
Für das eigenhändige Dokument gelten die Vorschriften des § 2247 BGB:
Achten Sie auf eine eindeutige Überschrift wie „Mein letzter Wille“ oder „Mein Testament“, setzen Sie Ort und Datum ein und unterschreiben Sie am Ende oder bei einem mehrseitigen Dokument auf jeder Seite. Achten Sie ganz besonders darauf, alle Sätze klar und deutlich zu formulieren, damit keine Fehlinterpretationen möglich sind. Schreiben Sie unbedingt leserlich! Die Minimalversion könnte dann so aussehen:
Mein letzter Wille Ich (Vorname, Name), geboren am (Datum) in (Ort), setze als meinen Alleinerben für mein komplettes Vermögen meinen Sohn / meine Tochter (Vorname, Name), geboren am (Datum) in (Ort) ein. Ort, den (Datum) eigenhändige Unterschrift
Nahezu jeder kann den o.g. Text handschriftlich abschreiben, die gewünschten Empfänger eintragen und das Ganze auch noch verstehen, doch leider wird das vorgenannte Testamentsmuster nur sehr wenigen Erbfällen gerecht, da die meisten Familien- und Vermögenssituationen viel komplexer sind.
Jedes Testament ist anders, da die familiäre Situation stets unterschiedlich ist. Haben Sie zwei oder mehr Kinder und setzen Sie eines davon als Alleinerben ein, wird es später zu Problemen kommen, wenn die anderen Kinder auf Ihren Pflichtteil bestehen. Um alle Feinheiten im Testament zu berücksichtigen, ist eine juristisch detaillierte fachliche Beratung ein erster, aber gleichwohl ein wichtiger Schritt. Die Partneranwälte von Testament-und-Erbe.de, einem Netzwerk erfahrener Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht, beraten und helfen bei der Formulierung Ihrer testamentarischen Regelung, ganz gleich, ob Ihr Regelungsschwerpunkt in der Vermeidung der Erbschaftssteuer, der Absicherung von Angehörigen oder der Streitvermeidung liegt. Nehmen Sie am besten gleich heute Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für Ihr kostenfreies Orientierungsgespräch!
Auch wenn unser Muster-Testament juristisch korrekt ist, sollten Sie dennoch berücksichtigen, dass der überlebende Ehepartner und weitere Kinder abgesichert sein sollten. Daher ist es besser, wenn Sie eine Pflichtteilsklausel oder andere Vorkehrungen überdenken. Außerdem könnte zum Zeitpunkt Ihres Todes der Alleinerbe bereits verstorben sein und es wäre umsichtig, wenn Sie für diesen Fall noch einen oder sogar mehrere Ersatzerben festlegen. Daher ist eine anwaltliche Beratung immer sinnvoll!
Sie können einen Alleinerben ohne großen Aufwand in einem handschriftlichen Testament festlegen. Wenn Sie zusätzlich noch einer Person einen bestimmten Vermögensgegenstand vererben möchten, fügen Sie einen entsprechenden Satz über ein Vermächtnis im o.g. Muster ein. Nach den Angaben zum Alleinerben könnte dort beispielsweise stehen: „Meiner Schwester (Vor- und Nachname), geboren am (Datum) in (Ort) vermache ich meine Sammlung historischer Bücher und alle DVDs sowie meine Rolex.“
Die Wahl eines Testamentsvollstreckers im Testament erfordert Fingerspitzengefühl und einiges Vorwissen. Juristische Kenntnisse sind nur ein Teil – ebenso wichtig ist die Fähigkeit, Verantwortung zu tragen und mit Druck umzugehen. Wir bringen das nötige Know-how und langjährige Erfahrung mit, um Testamentsvollstreckungen souverän und haftungssicher zu begleiten, da einige unserer Partneranwälte als Testamentsvollstrecker tätig sind und mit den damit verbundenen Herausforderungen vertraut sind.
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