Pflichtteilsberechtigte sind oft gezwungen, ihren Pflichtteil gegen Widerstände einzufordern.
Autor: Stephan Sieh (RA) · Aktualisiert am

Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern und zunächst selbst vorgehen? Dieser Beitrag erklärt, welche Fragen Sie zu Ihrer Berechtigung, zum Nachlass und zum weiteren Vorgehen klären sollten. Fehlen Informationen, ist die Berechnung streitig oder stehen Fristen im Raum, kann individuelle anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Direkt zu Ihrer Frage:
Wenn Sie als nächster Angehöriger pflichtteilsberechtigt sind, können Sie nach einem Todesfall Ihren Anspruch zunächst auch ohne Anwalt geltend machen. Ob dies klug ist, hängt auch von der Bereitschaft der Erben ab (gegen die sich Ihr Pflichtteilsanspruch richtet), Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Bei diesem Anspruch geht es um die Auszahlung eines Geldbetrags an Sie als Pflichtteilsberechtigten. Mit Anwalt werden Sie häufig anders behandelt als ohne Anwalt. Wer ohne Anwalt den Pflichtteil einfordern will, geht das Risiko ein, von der Gegenseite nicht ernst genommen zu werden. Die Folge: unvollständige Unterlagen, mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit und ein deutlich schlechteres Ergebnis.
Als juristischer Laie kommen Sie schnell an Ihre Grenzen, etwa bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Sie erfordern eine Tiefenprüfung nicht nur für die Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des Todes vorhanden waren, sondern für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren vor dem Tod. Auf Vermögenswerte, die innerhalb dieses Zeitraumes vom Erblasser in andere Hände übergegangen sind, haben Sie einen Ausgleichsanspruch nach gesetzlich genau vorgeschriebenen Regeln.
Damit Sie Ihren Pflichtteil auch ohne Anwalt einfordern können, müssen verschiedene Faktoren gegeben sein:
Meinen nächsten Schritt zum Pflichtteil besprechen
Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos. Weitergehende Leistungen werden gesondert vereinbart.
Der Pflichtteilsanspruch besteht nur bei den nächsten Verwandten. Einfordern können diesen Pflichtteil die Kinder und Ehegatten. Auch uneheliche Kinder haben einen Anspruch. Falls der Verstorbene kinderlos war, können auch dessen Eltern einen Pflichtteil beanspruchen.
Informieren Sie sich über die anwaltliche Unterstützung beim Einfordern Ihres Pflichtteils oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.

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