Pflichtteilsberechtigte sind oft gezwungen, ihren Pflichtteil gegen gewisse Widerstände einzufordern.

Wenn Sie als nächster Angehöriger pflichtteilsberechtigt sind, können Sie nach einem Todesfall Ihren Anspruch zunächst auch ohne Anwalt geltend machen. Ob dies klug ist, hängt auch von der Kooperationsbereitschaft der Erben ab (gegen die sich Ihr Pflichtteilsanspruch richtet), Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Bei diesem Anspruch geht es um die Auszahlung eines Geldbetrags an Sie als Pflichtteilsberechtigten.
Als juristischer Laie kommen Sie schnell an ihre Grenzen wenn es beispielhaft um Pflichtteilsergänzungsansprüche geht eine Tiefenprüfung nicht nur für die Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des Todes vorhanden waren, sondern für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren vor dem Tod. Auf Vermögenswerte, die innerhalb dieses Zeitraumes vom Erblasser in andere Hände übergegangen sind, haben Sie einen Ausgleichsanspruch nach gesetzlich genau vorgeschriebenen Regeln. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Rechte von Pflichtteilsberechtigten vom Gesetzgeber umfangreich ausgestattet worden sind. Doch für die Geltendmachung muss man diese Rechte kennen.
Damit Sie Ihren Pflichtteil auch ohne Anwalt einfordern können, müssen verschiedene Faktoren gegeben sein:
Viele scheuen vor diesem Schritt der Geltendmachung zurück, immerhin gehen Sie mit Ihren Forderungen gegen Ihre nächsten Verwandten vor. Doch das sollte Ihnen keine Sorgen machen. Erst durch die mangelnde Bereitschaft der Verwandten, sind Sie überhaupt erst gezwungen, diesen einzuklagen. Die Schuld liegt also nicht bei Ihnen.
Mit Anwalt werden Sie anders behandelt, als ohne Anwalt. Wer ohne Anwalt den Pflichtteil einfordern will, geht das Risiko ein, von der Gegenseite nicht ernst genommen zu werden. Die Folge: unvollständige Unterlagen, mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit und ein deutlich schlechteres Ergebnis.
Der Pflichtteilsanspruch besteht nur bei den nächsten Verwandten. Einfordern können diesen Pflichtteil die Kinder und Ehegatten. Auch uneheliche Kinder haben einen Anspruch. Falls der Verstorbene kinderlos war, können auch dessen Eltern einen Pflichtteil beanspruchen.
Zu den Kosten für einen Pflichtteilsstreit zählen wir nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch ein schlechteres Ergebnis eines Rechtsstreits, denn auf dem schlechten Ergebnis bleibt immer der Klagende sitzen, auch wenn die Kosten für den Anwalt und das Gericht am Ende vom Verlierer des Rechtsstreits zu bezahlen sind.
Es muss jedoch nicht immer ein Gerichtsprozess sein, auch außergerichtlich können Sie von der anwaltlichen Erfahrung profitieren. Die anwaltlichen Kosten für außergerichtliche Verfahren liegen niedriger als die gerichtlichen. Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst. Sprechen Sie uns an, wenn Sie im vorhinein wissen möchten, woran Sie kostenmäßig sind.

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