Laut einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes hat nur rund ein Viertel der Befragten eine Nachlassregelung per Testament oder Erbvertrag getroffen. Knapp 75 % der Befragten haben, oft aus Unkenntnis über die Folgen oder um hohe Kosten zu vermeiden, keinerlei Absicherung. Leider stellt sich das dann später oftmals als teurer Fehler heraus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Erbe zu regeln, wobei das Testament die mit Abstand häufigste Regelung ist. Doch auch Erbverträge oder Übertragungen, meist in Form einer Schenkung, sind geeignet, die Erbverteilung zu regeln und damit von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn ein Erblasser keine individuelle Regelung getroffen hat. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und sieht zunächst Kinder und Ehegatten als Erben vor.
Sollte es keine direkten Nachkommen geben, erben zunächst die Eltern, danach die Großeltern und schließlich die Geschwister des Verstorbenen. Sollte es auch hier keine direkten Abkömmlinge oder Geschwister mehr geben, erhalten weiter entfernte Verwandte (Onkel/Tante usw.) die Erbschaft.
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Nur wer gut informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen
Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können Sie viel für Ihre Erben tun. Dazu ist es wichtig, die Höhe der Erbschaftssteuern sowie möglicher Pflichtteilsansprüche zu kennen. Mit unseren Rechnern können Sie die Höhe von Erbschaftssteuern und Pflichtteilansprüchen ermitteln. Darüber hinaus können Sie ebenfalls ebentuell bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche berechnen.
Testamentsarten gibt es viele, es kommt darauf an, was im Einzelnen testamentarisch verfügt werden soll. Die wohl häufigste Art des Testaments ist das Einzeltestament, bei dem Einzelpersonen, aber auch Verheiratete jeder für sich festlegen, was mit dem Erbe nach dem Tod passieren soll. Es handelt sich um eine einfach zu errichtende Regelung, die auch jederzeit wieder zurückgenommen werden oder geändert werden kann, ohne auf Dritte Rücksicht nehmen zu müssen. Demgegenüber steht das gemeinsame Testament, bei dem meist Eheleute den Weg des Erbes bestimmen. Dieses Testament wird gemeinsam errichtet und in der Regel auch gemeinsam geändert oder zurückgenommen. Wünscht eine Seite, Änderungen oder Rücknahmen vorzunehmen, ist das möglich, jedoch ist der Aufwand etwas höher. Unter Eheleuten weit verbreitet ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem der länger lebende Ehepartner das Erbe des Verstorbenen erhält. Das kann große Vorteile haben, jedoch meist nur, wenn es kein Immobilieneigentum gibt. Wer sein Erbe regeln will, kann bestimmen, wer zunächst das Erbe erhält und wer nach dem Tod der zuerst erbenden Person das Vermögen erhalten soll. Hierzu muss ein Testament mit Vor- und Nacherbschaft errichtet werden. Grundsätzlich können Testamente ohne viel Vorbereitung errichtet werden. Selbstverständlich sollten Form und Inhalt korrekt sein, hier gibt es Grenzen des Machbaren. Testamente können aber auch bei einem Notar errichtet werden. Das ist mit den entsprechenden Notargebühren verbunden, hat aber den Vorteil, dass ein notarielles Testament später den Erbschein ersetzen kann. Unser Tipp: Vergleicht man die Gebühren für das notarielle Testament mit den Kosten für den späteren Erbschein, ist das notarielle Testament meist günstiger. Darüber hinaus erspart man sich den Ärger mit der Beantragung des Erbscheins.
Viele Deutsche haben sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern Vermögen, das vererbt werden soll. Da nicht nur das Erbrecht, sondern auch der Erbantritt selbst in anderen Ländern eine echte Hürde darstellen kann, empfiehlt es sich, für das Vermögen in Deutschland und für das Vermögen im Ausland jeweils eine eigene Regelung vorzunehmen. So verhindert man, dass man in Deutschland erst dann an das Erbe kommt, wenn auch das Erbe im Ausland freigegeben ist. Hier spricht man von Testamenten mit Nachlassteilung. Behinderte Menschen benötigen manchmal eine besondere Form der Absicherung, das sogenannte Behindertentestament. Es regelt nicht nur, welches Vermögen ein behinderter Mensch erhalten soll, sondern auch, in welcher Form das Erbe genutzt werden kann, um praktische Hilfen im Alltag über eine lange Zeit zu gewährleisten. Nicht immer soll oder kann das Erbe direkt an die Erben gehen. Dafür gibt es viele Gründe: Das kann beispielsweise eine Überschuldung eines Erben oder einfach nur der Wunsch sein, Streit zwischen den Erben zu vermeiden. Technisch gesehen wird in solchen Fällen gerne das Instrument der Testamentsvollstreckung gewählt: Damit kann der Vererbende genau festlegen, wie nach seinem Tod mit dem Erbe verfahren wird. Die praktische Umsetzung liegt dann nicht bei den Erben, sondern bei der Person, die der Vererbende als Testamentsvollstrecker ernannt hat. Es können auch Situationen eintreten, in denen einem keine Zeit mehr bleibt, einen Notar aufzusuchen und sein Erbe zu regeln. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, ein Nottestament zu errichten. Hierzu muss kein Notar anwesend sein, es reicht, wenn der Testierende seinen Willen vor mindestens drei Zeugen erklärt und wenn alle Anwesenden unterschreiben. Wichtig zu wissen: Bei allen Testamenten, nicht nur beim Nottestament gilt die Voraussetzung, dass der Vererbende in der Lage ist, zu verstehen, was die Errichtung des Testaments für Folgen hat. Man spricht hier von der Testierfähigkeit, für die es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen gibt.